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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
68. Jahresband.1988
Seite: 154
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im Tal zu bemächtigen49 und vor allem in die Hochgerichtsbarkeit
einzugreifen50. Dies zeigte sich gerade bei den in dieser Zeit sich häufenden
Prozessen gegen Hexen und andere Malefikanten oder Übeltäter, wobei die
Harmersbacher die verdächtigen Personen einzogen, die Obrigkeit, in diesem
Falle also die Pfandherren, abstrafte51. Was in der Verkaufsurkunde an die
Familie Bock für Zündstoff sorgen mußte, zeigte sich jetzt in der folgenden
Auseinandersetzung zwischen den Pfandherren und der Talbevölkerung.

Der Versuch der Wiederlösung

Die Harmersbacher fühlten sich in ihrer Stellung als unmittelbare Reichsuntertanen
gekränkt und wehrten sich gegen die Ansprüche der Hüffels vehement,
weil diese auch mit der „Augspurgischen Confession"52 die Talbevölkerung
bevormunden wollten. Unerwartete Schützenhilfe erhielten sie in der jahrzehntelangen
Auseinandersetzung vom Gengenbacher Abt, von der Nachbarstadt
Zell und vom Kaiser in Wien, der die Wiederlösung des Tales schon zu
Beginn des 17. Jahrhunderts erledigt wissen wollte. Der ausbrechende 30jäh-
rige Krieg machte dieses Vorhaben allerdings vorerst zunichte.

Bedingt durch diese Wirren erfolgte erst 1630 ein Mandat Kaiser Ferdinand II.
an Markgraf Wilhelm von Baden, bei der Wiederlösung des Tales behilflich
zu sein53. Am 31.5. 1631 sollten sich die Pfandherren in Zabern einfinden,
um „daß baargelt gegen einlüfferung des versatz brieff und anderen brieffli-
chen documenten zu empfangen"54. Diese wendeten jedoch ein, daß das Tal
noch Schulden in Höhe von 525 Pfund habe, diese Schuld müsse zuerst erledigt
werden. Darauf pochten die Hüffel, und es kam ihnen entgegen, daß man
von bischöflicher Seite es nicht gerade als tunlich ansah, „wegen im Landt bereits
erzeigende unruhe viehl zu reißen".

Das Verfahren verlief im Sande. Erst 1645 setzt der Schriftwechsel über die
Wiederlösung erneut ein. Als sei nichts gewesen, beharrten die Hüffel auf ihrem
Recht und baten den Bischof gar um Amtshilfe, da bei der Widerspenstigkeit
der Harmersbacher auch die Interessen des Bistums gefährdet seien. Der
Bischof solle also die Talbevölkerung anhalten, „daß sie Unß in allem gehorsam
sein"55.

Mit dieser Forderung konnten sich weder die Harmersbacher noch die Stadt
Zell anfreunden. Die Nachbarstadt ließ den Vogt Hanß Eisenmann wissen, daß
Harmersbach mit denselben Privilegien ausgestattet sei, daß man „seit unerdenklichen
jähren her in allen reichs und kreißanlagen Ir gebührende quottam"
erlegt habe und „attestiren, sagen, und beteuern . . . daß Thall Harmerspach
vor vielen jähren hero vom stüft Straßburg versetzt worden, ermeltes thall
doch allwegen reichsständig gewesen sei. Item daß ihnen die hohe und niedere
oberkheit, daß ist über gueth und blueth zu richten und nach belieben zu strafen
. . . nicht weniger daß sie sich hagenß und jagenß auch alle anderen ob-
rigkheitlichen Jurisdiction zu gebrauchen jederzeit befugt gewesen seien"56.

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