Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
68. Jahresband.1988
Seite: 156
(PDF, 112 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1988/0156
keit anerkannt62. Außerdem sei 1514 „ein Vertrag uffgericht und hernacher
in sachen des Praelaten zu Gengenbach wider vogt, gericht und ganze ge-
meindt des Thals Harmerspach confirmirt und bestettigt worden, daß Beclagte
im Thal Harmerspach ohn bewilligung und befelch ihrer Obrigkeit kein Roth-
wildpreht jagen sollen". Schon 1572 gab es handfeste Auseinandersetzungen,
als Hans Georg von Seebach dem Vogt drohte, er werde ihn in Gewahrsam
nehmen, wenn er seinen Anordnungen nicht Folge leiste63. Ferner hat derselbe
1567 dem Vogt aufgetragen, „ohn sein vorwissen, wer dero auch seye, nie-
mandt huldigen soll", des weiteren beim Hagen und Jagen auf seine
Anordnungen zu warten und daß bei Malefizsachen „ein Rechts tag angesetzte
undt als dan derselben zeit unserem Edeln und vesten Junckhern angezeigt do
hat ein oberkheit selber mögen erscheinen oder aber dem Thalbotten und Thalvogt
von der oberkheit wegen uff der Uebelthat klagen lassen, damit der
Oberkheit an ihren recht nicht abgegangen sei"64.

Desweiteren versuchten die Pfandherren klarzulegen, daß die „Unterthanen
durch verschiedenen contraventiones, privilegys contrarias" ihre rechtmäßig
erlangten Privilegien „widerumb verwürckt und verlohren hätten", da das hohe
Stift Straßburg „das merum et mixtum Imperium in dem Thaal Harmerspach
cum omnimoda jurisdictione habe exerciren lassen"65.

Die Hüffel bestärkte in ihrer harten Haltung eine strittige Formulierung. In der
Verkaufurkunde von 1401 wurde die allumfassende Beschreibung „(alle Formen
der Nutzung) . . . wie die genandt seindt, gesucht undt ungesucht, nicht-
zig außgenomen66 . . . dazu die recht, alß es herkhomen ist"67.

Die Drohungen der Pfandherren nahmen schärfere Formen an. Weil aufgrund
der unübersichtlichen Lage die Harmersbacher nicht nachgeben und „nicht
nach Ihrer Pfeiffe tanzen wollen"68, kündigten die Hüffel an, „etlichen die
Köpf vor die fließe legen zu lassen, und übrige zu braten und zu brennen"69.

Deswegen ließ sich das Tal nicht einschüchtern. In einer Protestnote70 machten
sie klar, daß die Pfandjunker mit ihrer weitläufigen Deduktionsschrift die
wohlhergebrachten Privilegien des Tales samt ihrer Immedietät beseitigen
wollten. Man werde niemanden als den Kaiser als Oberhaupt anerkennen, und
was außerhalb der jährlichen Reichssteuer läge, werde man nicht bezahlen.

Die Streitigkeiten schienen kein Ende nehmen zu wollen. Mehr als einmal verzögerte
die unübersichtliche Aktenlage eine gütliche und schnelle Einigung71.
Auch die Befragung älterer Bürger brachte nur Widersprüchliches zutage72.
Als die Hüffel in Harmersbach einen Bürger fanden, der zu ihren Gunsten aussagen
wollte, gingen Vogt und Gericht gezielt daran, dessen Glaubwürdigkeit
zu untergraben: „. . . Jakob Kilig kein gebohrener Harmersbacher gewesen
. . . von einem würtshauß in das ander gezogen, fraß und Völlerei an sich ge-
nomen mit rauffen und schlaghändel . . . hat er seinem weib undt kind allen
spott und iniurien angethan . . . also ist sein sach null und nichts"73. Im Juli

156


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1988/0156