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marschieren, und sollten sich die Einwohner weiter rebellisch und widerspenstig
zeigen, diesen 30 oder 40 Stück Vieh wegzunehmen95. Gegenüber dem
damaligen Harmersbacher Advokaten Carol Römer wurde der geistliche Herr
ausfällig, fing im Beisein zweier anderer Herren an zu toben und drohte, die
rebellischen Untertanen „zwischen vier Mauern billich (zu) setzen". Auch die
Abschiedsworte zum Advokaten enthielten massive Drohungen: „Sagt den
leuthen, die Euch geschickt haben, ich will zu ihnen kommen und die antwort
in der Execution gantz gewiß und gar bald mitbringen"96.
Erneut wechselten umfangreiche Bittschriften und Protestationen hin und her.
Während die Harmersbacher sich über den Schwäbischen Kreis an den Reichskonvent
zu Regensburg wandten97, wurde Bischof Franz Egon vorsichtiger
und wollte zuerst über ein Gutachten in Erfahrung bringen, ob Harmersbach
„etwa mit Gengenbach oder Offenburg verbunden"98 wäre.
Ein Prozeß beim Kaiserlichen Reichshofrat stand bis 1671 „in motu"99, ohne
daß Straßburg eine „Prob der gesuchten oberherrlichkeit" erbringen konnte.
Vorerst zahlte Harmersbach weiterhin die jährlichen Pfandgefälle100. Aber
mit dieser Regelung waren die weitergehenden Ansprüche nicht aus der Welt
geschafft. Die Drohungen des Bischofs standen nach wie vor im Räume, an
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