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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
68. Jahresband.1988
Seite: 173
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1988/0173
erhob gegen die Forderung des Bischofs, die Summe in Straßburg abzuliefern, Protest. Bischof
Egon gab nach und ordnete an, daß die Türkensteuer keine zweimal zu bezahlen sei
und die Harmersbacher als Reichsuntertanen diese nach ihren Vorstellungen entrichten sollen
(GLA 229/38 804 IV, 26. 10. 1663).

94 GLA 229/38 804 IV, 6. 11. 1663: „vor etlich tag (in dem Hanauischen Territorium, der
Verf.) einen unseren gerichtsleuth, mith nahmen Christman Schüly sampt bey sich habenden
flötzern in arrest nehmen lassen, d. Meinung, unß also intimidiren und durch dergleich
zwangsweg zu gewinnen . . . ohnnachlässig betrangt und mit gewald von dem h. Reich und
hochlöbl. Schwäb. Craiß eximiren" (wollen). Der Beschwerde an den Herzog von Württemberg
schloß sich die Bitte an, den Bischof zu veranlassen, um die Gefangenen wieder freizubekommen
, da ihre Leben und die Existenz ihrer Höfe in Gefahr sei. 1665 forderten die
Harmersbacher mit einer Eingabe an den Kaiser in Wien eine Entschädigung für das beschlagnahmte
Floß („entweder in natura oder dessen aestimation widerumb habhaft werden
mögen"; 229/38 806 II, 24. 2. 1665). 1671 war dieser Streitpunkt immer noch anhängig
(229/38 806 II, 3. 7. 1671).

95 GLA 229/38 804 VII, 26. 10. 1663. Der Amtmann von Ettenheim berichtete dem Bischof,
in Harmersbach gäbe es etwa 300 „bewöhrte bauern". Mit 150 Mann sei es leicht möglich,
„ein guether theil von denen vornehmbsten bauern" anzupacken und mitzunehmen.

96 GLA 229/38 806 II, 18. 6. 1664

97 GLA 229/38 804 VII, 26. 10. 1663

98 GLA 229/38 804 VII, 26. 10. 1663. Das Gutachten, von einem Dr. Meyer angefertigt, fiel
im Sinne des Bischofs aus. Die Harmersbacher Sache gehe, so Meyer, die Städte gar nichts
an. Man solle die Untertanen zum Gehorsam anhalten und vor allem „die kayserliche wähl
capitulation, vermög welcher die Reichspfandschafften zum eigenthumb werden, in alle weg
beziehen". Das Stift solle seine Rechte wahrnehmen, „indessen denen widerspenstigen
leüthen kein weiters gehör oder unterschlupff gegeben werden".

99 GLA 229/38 806 II, fol. 120 f. Der Rechtsstreit begann schon 1664 (GLA 229/38 805,
fol. 211 ff.)

100 GLA 229/38 804 VIII, 8. 11. 1674, Quittung für Vogt Jakob Lehmann: 110 fl Steüer, 100
frtl haber a 3 fl, 30 fl hienergeldt; Summa 440 fl. Wegen Kriegswirren wurden in der Folgezeit
, so 1678, Abgaben gestundet. Der Hafer mußte, wenn als Naturalabgabe ausgeliefert,
mit Stier- oder Ochsengespannen nach Straßburg gefahren werden.

101 GLA 229/38 806 I, o.D. Der Krieg gegen die Türken spannte alle Kräfte des Reiches an.

102 GLA 229/38 804 VIII, 20. 10. 1689. Die Forderung nach Ablösung wurde auch damit begründet
, daß Harmersbach auch den Einfall der Franzosen in das Kinzigtal „mit auffsetzung
ihrer burger, leib und leben durch gottes beystandt verhindert" hätten.

Am 3. 11. 1689 bestätigten die Städte Offenburg und Gengenbach diesen Verstoß gegen die
ursprünglichen Abmachungen. Der Schwäbische Kreis schloß sich am 5. 11. 1689 dieser
Auffassung an: „. . . findet man durchgehends keinen anstandt, selbige gleichbalden zu er-
theylen" (die Wiederlösung, der Verf.)

103 GLA 229/38 806 II, fol. 160 ff., 20. 10. 1689

104 Zum folgenden Überblick: Krebs 1960, S. 206-209

105 Für die Talgemeinden war dies ein Anlaß, 1689 das Versprechen für eine jährliche Gelöbniswallfahrt
nach Zell in die dortige Wallfahrtskirche abzulegen. Das Versprechen wurde
1703 wiederholt, geriet in unserem Jahrhundert in Vergessenheit und wurde 1980 auf Initiative
des Oberharmersbacher Pfarrers, Franz Bühler, neu eingeführt.

106 GLA 229/38 805 fol. 71, 3. 11. 1689

107 GLA 229/38 806 II, fol. 224 ff. 9. 12. 1689, 30/106, Nr. 3

108 GLA 229/38 804 VIII, 20. 12. 1719

109 Lünig, Reichsarchiv, Bd. 1, S. 1069 ff, lat.-deutsch, 30. 10. 1697

110 GLA 229/38 804 VIII, 20. 12. 1719

111 Tatsächlich hat Harmersbach die Gefälle 1688 zum letzten Mal abgeliefert (GLA 229/38 804
VIII, 20. 5. 1698).

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