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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
68. Jahresband.1988
Seite: 207
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lichkeiten hatten, sich und ihre Familien durchzubringen. Die Bodenfläche,
die als Ernährungsgrundlage zur Verfügung stand, war beschränkt, die Erträgnisse
gering. Junge Männer wollten der Militärpflicht und die Teilnehmer an
der Revolution 1848/49 den harten Strafen der Militärgerichte entgehen. Aber
vermutlich spielte bei dem einen oder anderen auch eine gewisse Abenteuerlust
mit. So war die Auswanderung für alle ein großes Wagnis: losgelöst von
der Heimat ohne die heimische Tradition und die Unterstützung durch die Angehörigen
in einem weit entfernten Land, von dem man keine Ahnung hatte,
eine neue Existenz zu gründen.

Schon die Vorbereitungen für die Auswanderung waren mit Schwierigkeiten
verbunden, die manchen Plan scheitern ließen.

Zunächst war erforderlich die Genehmigung der staatlichen Behörde. Sie mußte
beim Bezirksamt in Kork beantragt werden. Dieses veröffentlichte den Antrag
im Amtsboten mit Ansetzung eines Schuldentermins. Die Genehmigung
zur Auswanderung konnte nur erteilt werden, wenn nachweislich alle Schulden
bezahlt oder durch sichere Bürgschaften abgedeckt waren. Dies war nicht
so einfach. Oft mußten, wie aus den Akten ersichtlich ist, die zurückgebliebenen
Eltern oder Geschwister für noch vorhandene Schulden aufkommen.

Das nächste schwere Problem war, woher das Geld für die Überfahrt nehmen,
da es sich ja meist um arme bez. bedürftige Leute handelte. Bei dem ,,Bureaux
Die Hoffnung" betrug die Überfahrt von Kehl nach New York für eine Person
über 18 Jahre 45 fl. Hinzu kamen 20 fl für die zur Seereise erforderlichen Lebensmittel
und für die Emballage (Verpackung) 15 fl. Die Gesamtkosten beliefen
sich demnach auf 80 fl. Oft blieb der Gemeinde nichts anderes übrig, für
die Überfahrtskosten aufzukommen. Darüber berichten mehrere Gemeinderatsprotokolle
.

Auszüge aus Protokollen aus dem Jahre 1851:

„Es haben sich zur Auswanderung gemeldet 48 Köpfe; nimmt man an, die Personen
klein wie groß kosten 80 fl, so ist ein Kapital erforderlich von 3 840 fl."

Ihre (der Auswanderer) Allmendgüter und Bürgerholzgaben sind auf eine gewisse Zahl
von Jahren zum besten der Gemeinde zu verpachten und das Holz zu versteigern. Damit
soll Zins und Tilgung für das aufgenommene Kapital bezahlt werden.

Gemeinderatprotokoll vom 12. August 1851

Vor versammeltem Gemeinderat

Heute ließ der Bürgermeister den Gemeinderat versammeln und stellte ihm vor, wie
derselbe schon unter dem 5. Mai beschlossen habe, einen Teil der Armen hiesiger Gemeinde
nach Amerika über zu schiffen und wie schon unterm 9. Mai die Gemeinde
darüber vernommen wurde, welche dem Gemeinderatsbeschluß beigetreten ist.

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