Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
68. Jahresband.1988
Seite: 210
(PDF, 112 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1988/0210
4b. Die Auswanderer erhalten für jeden Tag, für welchen die Beförderung nach Havre
oder die bestimmte Abfahrt in Havre ohne ihre Schuld verzögert wird, mag die Verzögerung
durch die Schuld des Unternehmers, oder Agenten des Rheders resp. Befrachters
oder durch Zufall — höhere Gewalt nicht ausgenommen — herbeigeführt sein, je
nach ihrer Wahl, von meinem Hause entweder eine Entschädigung für Beherbergung
und Verköstigung in baarem Geld, und zwar:

g. gJiefefefb

in

MANNHEIM & K1HI&.

-----<>ae83BBS9ö*-----

Der Proviant für die Überfahrt

§ 6. Die Lebensmittel bestehen für die Reise nach New-York für Personen über 8 Jahren
in: 30 Pfund Zwieback, 70 Pfund Kartoffeln, 5 Pfund Reis, 10 Pfund Mehl, 4
Pfund Hülsenfrüchten, 8 Pfund gesalzenem Schweinefleisch, 7 Pfund gesalzenem Ochsenfleisch
, 3 Pfund Butter, 2 Pfund Salz, 1 1/2 Pfund gemahlenem Caffe, 2 1/2 Pfund
Zucker und 1 1/2 Litr. Essig. Nach New-Orleans: 36 Pfund Zwieback, 88 Pfund Kartoffeln
, 8 Pfund Reis, 12 Pfund Mehl, 8 Pfund Hülsenfrüchten, 9 Pfund gesalzenem
Schweinefleisch, 8 Pfund gesalzenem, ausgebeinten Ochsenfleisch, 3 Pfund Butter,"
3 1/2 Pfund Zucker, 2 1/2 Pfund gemahlenem Caffe, 2 Pfund Salz und 2 Litr. Essig.
Für Kinder von 1 bis 8 Jahren ist die Hälfte dieser Rationen zu stellen. Der unterzeichnete
Unternehmer verpflichtet sich, die Lieferung und Zubereitung dieser Lebensmittel
in bemerkter Menge und guter Beschaffenheit während der Seereise und während
zweier Tage nach Ankunft des Schiffes im Ausschiffungshafen zu übernehmen.

210


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1988/0210