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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
68. Jahresband.1988
Seite: 223
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1988/0223
Straßburger Handelsleute waren es, die, dem allgemeinen Trend jener Zeit folgend
, den Lokalhandel zum Groß- und Überlandhandel weiterentwickelt haben
, auch mit dem herbeigeflößten „Holzsegen" des Schwarzwaldes. Wir
dürfen vermuten, daß es Straßburger Kaufleute waren, die spätestens in dieser
Zeit den Holztransport auf der Kinzig forderten und förderten, der Kinzigflößerei
das Leben gaben, weil die Landwege für den Abtransport von langen
Bauhölzern absolut unbrauchbar waren, da das, was man bis ins 19. Jahrhundert
hinein Straßen nannte, schmale, schlechte, oft bodenlose Fahrspuren
waren.

Die erste Nachricht über die Existenz einer Flößerei in Wolfach selbst stammt
aus dem Jahre 14703. Michael Schryber hat in seinen Kinzigtäler Ökonomieprotokollen
1471 aufgeschrieben, daß in Wolfach Floßholz verzollt werden
mußte. Die Tatsache, daß Schryber nicht nur den Wolfacher Floßzoll, seine
exakte Höhe für ein bereits fest existierendes Holzmaß, das Floß = 30 Stück,
beschreiben konnte, sondern daß er schon von den „Schiffsherren zu Wolfach
" zu berichten wußte, ist ein gewichtiges Indiz dafür, daß die Flößerei in
Wolfach schon jahrzehntelang bestanden haben mußte. Zölle konnten sinnvollerweise
nur dann vom Landesherren eingefordert werden, wenn es etwas zu
verzollen gab, d.h. wenn regelmäßig geflößt wurde. Und als Schiffsherren
würde man 1470 Wolfacher Bürger wohl nicht tituliert haben, wenn man erst
in dieser Zeit begonnen hätte, in Wolfach das Floßgeschäft aufzubauen, Holzhandel
im großen zu betreiben.

Erste direkte Hinweise auf eine genossenschaftliche Vereinigung der Wolfacher
Schiffsherren, finden sich in einer Urkunde von 1484.4 Straßburger

folgloser Suche - allen Mitarbeitern der vorgenannten Institutionen sei an dieser Stelle für die
engagierte Mithilfe herzlich gedankt — wurde sie schließlich aufgrund eines zweiten Hinweises
aus dem Generallandesarchiv Karlsruhe doch in Donaueschingen aufgefunden und von dort dem
Verfasser in Kopie zugestellt. Leider traf das Schreiben mit der Urkundenkopie erst am Tag nach
dem Vortrag, nämlich am 20. Juni 1987, in Wolfach ein.

Das Studium der Urkundenkopie hatte folgendes Ergebnis: Nach meiner Meinung hat H. Fautz
den Inhalt in bezug auf die Flößerei zu „großzügig" interpretiert. Im Text sind weder das Wort
Holz noch das Wort Floß zu finden. Es wird lediglich von der Befreiung der „erbarn gaistlichen
Frawen" vom Zoll zu Schiltach geschrieben, und zwar „von allem dem, daz in ir kloster gehört
und uff ihren tisch, ez sy in gewachsen oder sie haben ez gekauft". Deshalb sollte nach meiner
Meinung — auch wenn manches für die Fautzsche Auslegung spricht - diese Urkunde nicht zur
abschließenden Altersbestimmung der Flößerei auf der oberen Kinzig herangezogen werden.
Hierfür müßten schon weitere schlüssige Beweise gefunden oder Indizienbeweise aufgebaut werden
können. Es kann mit dem Text der Urkunde von 1365 einfach nicht eindeutig genug bewiesen
werden, daß sich die Zollbefreiung nicht nur auf die „normalen" Handelsgüter jener Zeit
(z. B. Salz, Metalle, Textilien, Wein usw.) bezogen hat und daß auch Floßholz gemeint war.

Hier ergibt sich sicherlich für manchen Interessierten die Möglichkeit, dieser offenen Frage bis
zur Klärung intensiv nachzugehen. Vielleicht könnten Heimatforscher aus dem Bereich Kehl die
Straßburger Archivalien nochmals mit dieser Fragestellung überprüfen.

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