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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
68. Jahresband.1988
Seite: 224
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Holzkaufleute beschwerten sich damals bitterlich, daß die Wolfacher Schiffer
„ettlich bündniss und Satzung untereinander gemacht" hätten. Dies kann nur
so gedeutet werden, daß die Straßburger schwer verärgert waren, weil die
Wolfacher untereinander Preisabsprachen getroffen, weil sie Regeln zur Stützung
des Holzpreises vereinbart hatten, weil sie gemeinsam schädliches
„Stümpeln", d.h. Unterbieten, vermeiden, Einheitlichkeit bei Kaufund Verkaufhalten
wollten. Die Worte „bündniss und Satzung" beweisen — so meine
ich —, daß es um diese Zeit eine Schifferschaft, einen genossenschaftlich organisierten
Bund der Wolfacher Holzhändler und Floßherren gegeben haben
muß.

Eine weitere urkundliche Nachricht aus dem Jahr 14875 hilft beim angestrebten
Indizienbeweis über das hohe Alter der Kinzigflößerei ebenfalls weiter.

Am Montag vor St.-Gülgentag, d.h. vor dem l. September 1487, wurde vor
dem Gericht zu Schiltach im Rechtsstreit zwischen dem Geroldsecker Herren
Gangolf und den „armen Lüthen im Übel- und Langenbach" erwähnt und -
auf einer Eselshaut geschrieben - festgehalten, daß die Gräfin von Ochsenstein
, die auf der Burg Rombach vor Wildschapbach residierte, schon lange
das Holz aus ihren Waldungen durch die „Wolfach" herabzufahren pflegte.
Wenn aber der Wolfbach schon als so lange floßbar beschrieben wird, dann
muß die Kinzig bei Wolfach noch weit früher floßbar gewesen sein.

Die Kinzigflößerei und die Weitsicht eines Grafen

Einen ganz entscheidenden Aufschwung für Holzhandel und Flößerei löste die
Verleihung des Holzhandelsprivilegs an die Wolfacher Bürger durch Graf
Wolfgang von Fürstenberg aus. Graf Wolfgang herrschte über die Landschaft
Kinzigtal von 1491 bis 1509. Dieser Graf — eine der großen Gestalten aus der
Familie der Fürstenberger, am Ende des ausgehenden Mittelalters lebend —
hatte, wie seine Gemahlin Elisabeth im Jahre 15396 an den Herzog von Württemberg
berichtet, vor vielen Jahren den Einwohnern von Wolfach zur Förderung
ihrer Wohlfahrt das Gewerbe des Holzflößens zugestellt, dasselbe in die
„statt gezogen", „auf dem Lande aber abgeschafft". Die Erteilung dieses Vorrechts
, das den Wolfacher Bürgern allein die Ausübung des auswärtigen Holzhandels
zusprach, entsprang — wie Franz Disch formulierte — dem damaligen
Bestreben, den Handel auf die Stadt zu konzentrieren und Berufe wie Holzhändler
und Waldbauern streng voneinander zu trennen, um so jedem seine
Existenzmöglichkeit zu geben. Diese weitsichtige Privilegsentscheidung wurde
von den Bauern und ihren Vögten sofort und später immer und immer wieder
heftig angegriffen. Laufend forderten sie von den Landesherren die
Abschaffung dieses Vorrechtes zu Gunsten der Wolfacher. Doch unerbittlich
bestätigten die Fürsten von Fürstenberg ihren Wolfacher Untertanen dieses
Privileg bis Ende des 18. Jh. immer und immer wieder, damit — ich zitiere
— „Wolfach in stattlichen Aufgang gebracht werde", — ich zitiere erneut —

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