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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
68. Jahresband.1988
Seite: 226
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von Alpirsbach, Gengenbach und St. Georgen, in der Stadtpfarrkirche zu Wolfach
ein levitiertes Seelenamt zelebriert hatten.8

Es war für Wolfach von entscheidender Bedeutung, daß es 5 Jahrhunderte lang
Hauptort der fürstenbergischen Landesherrschaft war, und daß dieses Geschlecht
mit seinem allzeit regen wirtschaftlichen Sinn schon früh Förderer der
Stadt, vor allem aber Gönner der Wolfacher Flößerei war und blieb.

Aus dem Jahre 15279 stammen dann die ältesten Statuten, durch die die Existenz
einer Wolfacher Schifferschaft urkundlich nachgewiesen wird. Wichtig
erscheint mir, daß damals festgelegt wurde, daß spätestens von nun an die
Hälfte der Einstandssumme, die jeder Schiffergenosse einzubringen hatte, „für
die Herstellung notwendiger Flußbauten" verwendet werden mußte. Durch
diese Festlegung wurde klar erkennbar, daß man schon damals wußte, daß
grenzüberschreitende Holzflößerei nur von einer finanzstarken Genossenschaft
betrieben werden konnte. Nur gemeinsam geschaffene Kapitalkraft
konnte die erforderlichen Investitionsmittel bereitstellen, um die Floßstraßen
allzeit offenzuhalten, um alle notwendigen Floßanstalten zu schaffen. Deshalb
konnten nur bemittelte Leute in die Schifferschaft eintreten. Der Zusammenschluß
war aber auch erforderlich, um bei aufkommenden Streitfällen zwischen
Interessenten aus verschiedenen Herrschaftsbereichen erfolgreich
bestehen zu können. In späteren Jahrhunderten mußten deshalb immer und immer
wieder über die Herrschaftsgrenzen der Fürstenberger hinaus gültige, bi-

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Ausschnitt aus der ,,Cosmographia universalis" von Sebastian Münster 1544.

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