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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
68. Jahresband.1988
Seite: 241
(PDF, 112 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1988/0241
Die Geschichte der Maiwaldgenossenschaft

Kurt Schütt

Mit dem Namen Maiwald bezeichnet man ein ehemals ausgedehntes Waldgebiet
rechts der Rench zwischen Wagshurst und Memprechtshofen. Von dem
Wald blieb nicht mehr viel erhalten, da das Gelände fast ganz umbrochen und
zu Ackerland und Wiesen umgewandelt wurde. Die Herkunft des Namens ist
unbekannt. Leitz glaubt, er sei noch heidnischen Ursprungs, und der Wald sei
der Göttin Freyja geweiht gewesen.1 Beinert lehnt die Auffassung entschieden
als falsch und unbegründet ab. Da er sich nicht in den ältesten Waldordnungen
findet, muß er aus späterer Zeit stammen.2

Nutznießer des Maiwaldes waren die Waldgenossen von Ulm, Renchen sowie
der beiden Freisten, denn nach dem Waldbrief von 1534 war der gemeine
Wald als Gottesgabe der Mutterkirche zu Ulm und Renchen samt der 2 Kapellen
in beiden Freisten gegeben worden.3 Nach der Überlieferung wird dieses
Recht auf eine Schenkung der Uta von Schauenburg zurückgeführt, doch gibt
es dafür keine Beweisstücke.

Bannherren waren die Herren von Lichtenberg und der Bischof von Straßburg.

Eine scharfe Grenze zwischen den Hoheitsgebieten scheint es im Maiwald nie
gegeben zu haben, denn in den verschiedenen alten Waldbriefen waren sowohl
straßburgische wie hanauische Untertanen zur Nutzung des Waldes berechtigt.

So besagt ein Waldbrief aus dem Jahre 1555:3

„. . . gebenn ist off Montag nach des Heyligen Creutztag Exaltationis und der
gepurt Christi unseres Lieben Herrn Thaussend funffhundert funfftzig und
funff Jaar über den Meywald oder Gemeynwald der Gerichten Renchen, Ulm
und Waldulm der Stift Straßburg angeherigen, und dann den Lichtenbergischen
gemeinden der Dörffer Beyde Freystedten, Querken, Membrechtshouen
und Renchenloch, Also das sy denselben zu Eckritts Zeyten mit niessung des
Eckers auch sonst mit abhawung Holtzes, besuchung der weyd und anderer
Gestalt niessen und brauchen mögen als ihr eygen guth Laut eines alten Waldspruchs
vor viel Jahren uffgericht ..."

Die Vorgesetzten der Maiwaldgenossenschaft waren die „Waldzwölfer", auch
„Waldzwölfel" genannt, von denen 8 aus Freisten und 4 aus Renchen sein
mußten. Sie hatten die Aufgabe, den Waldgenossen das Holz zuzuweisen,
Waldfrevel abzuurteilen und „überhaupt auf die Conservatio des Waldes" (Erhaltung
) zu achten. Gegen das Urteil des „Zuggerichts" gab es eine Berufung
auf dem „Holtzhoff".

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