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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
68. Jahresband.1988
Seite: 246
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1988/0246
Die Mai waldgenossen, vor allem die Gemeinden Renchen, Ulm und Waldulm
waren erbitterte Gegner dieses Floßkanalunternehmens. Sie befürchteten,
durch erhöhten Holzeinschlag im Maiwald Verluste für ihre Gemeinden, außerdem
wäre der Kanal im Kriegsfalle eine willkommene Nachschub- und
Vormarschstraße für die Franzosen. Nach etlichen Rückschlägen erreichten
sie durch einen Reichshofratsbeschluß vom 31. Mai 1756, daß der Betrieb des
Floßkanals untersagt wurde.

Kommerzienrat Baron Kückh war seit 1754 verschollen (er habe aus Verzweiflung
über seine finanzielle Lage den Tod im Rhein gesucht), die Kompagnie
bestand noch 20 Jahre weiter. Am 17. Mai 1774 wurde der förmliche Konkurs
über alle kückhschen Güter eröffnet und am 13. Mai 1783 die diesseits des
Rheines gelegene Konkursmasse in öffentlicher Versteigerung von der Gemeinde
Freisten erworben.8

Der Kanal ist inzwischen, im Überschwemmungsgebiet der Acher und Rench,
zerfallen und durch die Ausstockung des Maiwaldes zwischen beiden Flüssen
teilweise zugeschüttet. Mit dem Bau des Autobahnzubringers L 87 wurden
1963 die letzten Reste des Kanals eingeebnet.

Die Neuaufteilung

Bis zum Jahre 1811 hatte sich im Maiwald nichts Wesentliches verändert. Im
selben Jahr wurde eine Neuaufteilung vorgenommen. Schon 1805 regte die
Gemeinde Freistett eine Neuordnung an, nachdem bisherige Verhandlungen
zu keinem Ergebnis geführt hatten. Nun wurde die Angelegenheit im Jahre
1809 unter dem Vorsitz einer „Commissio", bestehend aus den „. . . beiden
Comissarii Herrn Landvogt Freiherrn von Lassolaye und Herrn Oberforstmeister
Freiherr von Schilling", wieder aufgenommen. Zu den Besprechungen
„. . . des mit so außerordentlichen Schwürigkeiten verbundenen Maiwaldab-
teilungsgeschäfts" wurden Bevollmächtigte der beteiligten Gemeinden hinzugezogen
, so von „. . . den beiden Kirchspielen oder Kapellen von Freystätt,
dem Kirchspiel von Renchen (Wagshurst, Ulm, Thiergarten, Haßlach, Erlach,
Mosbach, Stadelhofen), dem Kirchspiel von Waldulm und der ehemalig orte-
nauischen Gemeinde Gamshurst ..." —

Folgende Waldgebiete waren Gegenstand der Verhandlungen:

„. . . der etwa hälftig in dem ehevorigen Hanau-Lichtenbergischen und
Straßburgischen Territorio gelegene Maywald mit 4 823 Morgen,

der im Gericht Ulm gelegene Ulmhardt mit 2 010 Morgen,

die im Gericht Kappel gelegene Waldulmer Buchwaldung mit 747 Morgen, also
insgesamt 8 120 Morgen Waldfläche".

Die letzten drei Gebiete standen ehedem „Privativ unter der Territorial-Hoheit
der Stadt Straßburg."

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