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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
68. Jahresband.1988
Seite: 247
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1988/0247
In der Sitzung vom 26. März 1810 wurde, nach langen Beratungen, von der
Kommission folgendes festgestellt:

„. . . Die einzige petitorischen Aufschluß gebende Urkunde" ist der Waldbrief
von 1534.9 Dieser „Maiwaldbrief" bezeichnet ohne alle Bestimmung der Ausdehnung
und Grenzen nur drei Mutterkirchen mit ihren Angehörigen,
nämlich:

„. . . die Mutterkirche von Renchen mit Wagshurst,
die Mutterkirche von Ulm mit ihren Gemeinden,

die beiden Kapellen zu Freystädt, Freystädt selbst und Mem-
prechtshofen ..."

Das Waldulmer Kirchspiel ist in dieser Urkunde nicht aufgeführt, doch wurde
den Waldulmern der Eintrieb und die Tränkung ihres Viehes am Rhein, sowie
das „Eckerich" genehmigt.

Auch die Gemeinde Gamshurst ist als „förmlicher vollgenossener Teilhaber"
nicht aufgeführt, hat aber das Recht auf „. . . 4 Futter Weichholz gegen jährliche
Abgabe von 4 Pfennig Loosgeld" und einen sogenannten „Laubhuhe für
jedes Hausgesäß".

„Urkundlich und besizlich" sind die Herrschaften Straßburg und Hanau als die
„Waldherren deß gemeinen waldts" erwähnt. Sie sind berechtigt, „. . . zum
genuß von Brennholz und Bauholz für ihre Schlößer und Beamtungen, sowie
für ihre Mühlen ..."

Lediglich die drei, in der Urkunde aufgeführten Kirchspiele Ulm, Renchen
und Freistett neben der „Herrschaft" und der „beschränkten Gemeinde Gamshurst
" hatten den wirklichen „Genuß" des Waldes. Deshalb kam am 27. März
181010 folgende Einigung zustande: Vom Gesamtgebiet des Maiwaldes,
4 820 Morgen, erhielten: Gamshurst 523 Morgen, die Landesherrschaft „in
der ihnen günstigsten Lage" 300 Morgen und die „Hanauischen, Freystädt und
Memprechtshofen" 1 500 Morgen.

Die übrige Gesamtmasse (2 497 Morgen) wurde nach der Kopfzahl auf die Bischöflichen
verteilt.

Am 5. Januar 1811 wurde diese Teilung von allen anerkannt, die Gesamtgenossenschaft
aufgelöst und der Vertrag unterzeichnet. Nach Beilegung der
Meinungsverschiedenheiten mit der Gemeinde Gamshurst kam am 7. Oktober
1811 folgende Aufteilung zum Abschluß:

Landesherrschaft 300 Morgen

Gemeinde Gamshurst 527 Morgen

Die Gemeinden Freistett und Memprechtshofen 1 420 Morgen

Die Verteilung, nach der Kopfzahl, in den ehemaligen „Bischöflich-Straß-
burgischen Gemeinden" ergab:

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