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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
68. Jahresband.1988
Seite: 253
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2. Kleiner Zehnt auf 843,75 Morgen Ackerland und 208 Morgen Wiesen

3. Weinzehnt auf 4,25 Morgen Reben.

An das St. Andreas Hospital in Offenburg waren abzuführen der Zehnt auf

20 Morgen Acker und 2,5 Morgen Wiesen.

An Freiherr von Bodeck der Zehnt auf 1 Morgen Acker.

An die großherzogliche Verwaltung in Offenburg über 11 Malter Korn.

Zehntfrei waren 40 Morgen Acker und 2 Morgen Wiesen.

Der Große Zehnt bezog sich auf Weizen, Halbweizen, Korn, Sommer- und
Wintergerste, der Kleine Zehnt auf Hafer, Weißhafer, Welschkorn, Raps,
Magsamen, Levat, Ackerbohnen, Flachs, Hanf, Zichorie, Tabak, Futterkräuter
, das alte Heu, das Öhmd war zehntfrei.

Weinzehnt: 10 % der gekelterten Trauben waren an der Kelter abzugeben.

Die Abgaben an den Freiherrn von Neveu wurden im Jahre 1838 zum letzten
Mal abgegeben; die Verhandlungen über die Ablösung zogen sich bis 1844
hin.

3. Der Ablösungsvertrag

Am 12. März 1844 wurde zwischen der Gemeinde Windschläg und dem
Grundherrn Franz Josef von Neveu ein Vertrag über die „Ablösung der auf
dem Grund- und freiherrlichen Neveu'schen Zehntbezug auf der Gemarkung
Windschläg haftenden Zehntgült oder Naturalabgaben" geschlossen.9

Im Vertrag wurde festgelegt, daß die Gemeinde Windschläg als Ablösung der
auf ihrer Gemarkung lastenden Bodenzinsen den Betrag von 57 154 fl an die
Freiherrn von Neveu zu zahlen hat. Einen Betrag von 11 430 fl erhält die Gemeinde
als Staatsbeihilfe. Außerdem muß sie für die Erhaltung des Chors der
Kirche, des Turms, der Sakristei, des Pfarrökonomiegebäudes sowie der
Pfarrhauseinfriedung aufkommen und einen Teil zur Verköstigung des Pfarrers
beitragen. Diese Leistungen waren bisher aus einem Teil der Zehntabgaben
bestritten worden.

Zum Vergleich: Um die Belastung der Gemeinde zu verdeutlichen sei hier angeführt
, daß einige Jahre zuvor Rammersweier 13 866 fl, Fessenbach 21 182
fl und Ebersweier 26 923 fl als Zehntablösungssummen zu tragen hatten.10
(Ihre Gemarkungen sind kleiner). Die erhaltene Staatsbeihilfe betrug in Fessenbach
26 %, in Rammersweier 26 %, in Ebersweier 24%, in Windschläg
20 % der Gesamtsumme.

4. Auswirkungen

Die Zehntablösung, so fortschrittlich sie auch erscheinen mag, stürzte die Gemeinde
in eine finanzielle Notlage. Jeder Bürger mußte nun für jedes Ar Land

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