http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1988/0265
Von einem Komitee für die Erbauung einer „Straßenbahn" Kehl—Bühl wurde
der 2. Kammer am 15. Februar 1886 eine Petition2 übergeben, und zwar von
13 Gemeinden des Hanauerlandes.
Diese Gemeinden sind: Kehl-Stadt, Auenheim, Leutesheim, Hönau, Diers-
heim, Rheinbischofsheim, Neu-Freistett, Freiste«, Memprechtshofen,
Muckenschopf, Helmlingen, Scherzheim und Lichtenau. Es sei die Pflicht der
badischen Staatsbahn, nicht hart gegen die Erleichterung der Lage zu sein. Die
Antragsteller beklagten weiter, daß ihnen die Vorteile der Staatsbahn nur sehr
beschränkt zugute kämen, da die Entfernung der nördlichen Gemeinden 25 km
(hier ist wohl Lichtenau—Kehl gemeint) betrage.
Man fühle dies besonders, indem die Ämter jetzt alle nach Kehl verlegt worden
seien. Auch sei seit Aufhören der französischen Herrschaft in Straßburg
(seit 1871 gehörte Elsaß-Lothringen zu Deutschland) und Aufhebung der Zoll-
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