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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
68. Jahresband.1988
Seite: 354
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dem Vorsitz von Heinrich Haiß, der auf der Sitzung des Bürgerausschusses am

27. November 1929 die Forderungen konkretisierte: im Namen der bürgerlichen
Parteien erklärte er, daß die Aufwendungen für die Verwaltungskosten
zu hoch seien; für Zell sei ein Berufsbürgermeister und die Einreihung der Gemeindebeamten
in die Reichsbesoldungsordnung nicht mehr annehmbar. Entsprechend
lehnte auch eine Mehrheit von 33 Gemeindeverordneten aus der
bürgerlichen und der unparteilichen Wahlliste die Voranschläge für den städtischen
Haushalt und für das Elektrizitätswerk ab; dafür stimmten die SPD, die
KPD und fünf Bürgerliche unter der Führung von Gustav Zapf und Josef
Fuchs. 79

Dies war sodann der Hauptstreitpunkt innerhalb der bürgerlichen Parteien.
Der Streit wurde andererseits auch verschärft durch den „Arbeitnehmerverband
der Gemeindearbeiter", die damalige ÖTV. In einer Sitzung am 30. 12.
28 mußte der Gemeinderat ein Schreiben dieser Gewerkschaft zur Kenntnis
nehmen, in dem diese einige Forderungen an den Arbeitgeber Stadt Zell erhob
: Einführung eines Krankenlohns, Auszahlung des Wochenlohns an der
Arbeitsstelle und Einrechnung des Anfahrtsweges auf die Arbeitszeit. Sie wurden
alle abgelehnt. Am 31. 3.29 erhob der Gemeindearbeiter Matthäus Kienz-
le Klage beim Arbeitsgericht Offenburg, um die Gewährung und Nachzahlung
von Krankenlohn durchzusetzen. Schließlich kam es am 25. 5. 29 zu einer Regelung
, indem die Gemeinde den Manteltarifvertrag sowie die Bezirkslohnta-
riftabelle übernahm.80

Diese Auseinandersetzungen zeigen, daß bei der Behandlung der Beamten und
der Arbeiter von der Gemeinde zunächst mit zweierlei Maß gemessen wurde.
Die erzielte Übereinkunft nährte nunmehr bei den Handwerkern und den Arbeitern
und Angestellten der freien Wirtschaft den Verdacht, daß die beiden
Gruppen sich gemeinsam am Gemeindehaushalt schadlos halten wollen.

Die Forderung einiger Bürgerlicher nach Abschaffung der Berufsbürgermeisterstelle
, d.h. nach Wahl eines nebenamtlichen Gemeindeoberhaupts, das
wahrscheinlich dann aus ihren Reihen gekommen wäre, wirkt auch deshalb etwas
unglaubwürdig, weil ja die persönlichen Rivalitäten innerhalb des bürgerlichen
Lagers 1923 dazu geführt haben, daß nur ein auswärtiger Kandidat für
alle Bürgerlichen akzeptabel war. Bei der Wahl 1931 wird man sehen, daß
wiederum rein persönliche Intrigen die Wahl eines Einheimischen verhindern
werden.

In dieser beamtenfeindlichen Stimmung hatte auch ein Antrag von Forstwart
Schülli auf höhere Einstufung keine Chance. Sein Gesuch wurde am 20. 9. 29
abgelehnt mit dem Hinweis, am Ort bestehe eine starke Bewegung für Abbau
der Beamtengehälter. Verhandlungen über freiwilligen Lohnverzicht der städtischen
Beamten blieben erfolglos, und erst eine gesetzliche Kürzung am

28. 6. 31 rüttelte an ihren Gehältern.

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