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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
68. Jahresband.1988
Seite: 397
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GAIETTE OFFICIELLE

rfu Gouvernement Militaire du Paus de Bade.

(Zone Fraocali«)

AMTSBLATT

der Militärregierung Baden

(Franxö »Ischei B e setz u n g s g e b I et)

Nr. 1

28 Mai 1945

Ce premier numero de U GAZETTE OFFICIELLE du Gouvernement
Miliiaire da Pays de Bade (Zone Francaise) conHenl les
textet legislalifs promulguei pai le Commandanl Supreme des
Forces Expedüionnaiies AUiees et applicables des le debul de
l'occupalion da tont lerriioire allemand. La data de Promulgation
de ces textet est celle du 18 teptentbxe 1944, daie de l'enfree des
txoupet alliees en AUemagne.

0 y a Heu de se rezerer a la loi No 4 en ce qui conceme
Ia valeui juridique des textet publies dans cetle GAZETTE
OFFICIELLE. _'_

Diese erste Ausgäbe des Amtsblattes der Militärregierung des
Landet Baden (Französisches Besaizungsgebiet) enthalt die Gesetze
, die durch den Obersten Befehlshaber der Alliierten Streitfälle
erlassen wurden und die seil Beginn der Besetzung deutscher
Gebiete in Kraft getreten sind. Das Datum der Veröffentlichung
dieser Texte ist der 18. September 1944, des Tages also,
an dem die Alliierten Truppen in Deutschland einmarschiert sind.

Was die rechtliche Bedeutung der in diesem Amtsblatt veröffentlichten
Texte angeht, so sei auf das Gesetz Nr. 4 verwiesen.

i

Es kennzeichnet dies den beginnenden Wandel von einem besetzten Staat zu
einem sich selbst verwaltenden Gemeinwesen.

///. Zusammenfassung

Überblickt man die Presselandschaft in Offenburg vom Zeitpunkt des Zusammenbruchs
1945 bis zum Ende der 40er Jahre, so ist man überrascht von der
Vielgestaltigkeit der Presse und der Ernsthaftigkeit, mit der viele Themen behandelt
wurden. Gleichzeitig ist man erstaunt, wie viele der fruchtbaren Ansätze
, die in den 40er Jahren diskutiert wurden, untergingen und erst in den
70er Jahren erneut ins öffentliche, allgemeine Bewußtsein drangen.

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