http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1988/0420
Wir hofften, in Freiburg eine Kopie der nicht auffindbaren Urkunde zu erhalten
und bekamen auf eine entsprechende Anfrage beim Regierungspräsidium
die folgende Antwort: „... Wir haben die Akten des Badischen Ministeriums
des Innern beim Stadtarchiv Freiburg ... angefordert. Leider enthalten die
Akten lediglich einen Vermerk darüber, daß mit Verfügung vom 28. 6. 1949
Nr. 7598 der Gemeinde Zell a.H. auf ihren Antrag gemäß §9 Abs. 2 Bad. GO
die Bezeichnung ,Stadt' verliehen worden ist. Des weiteren ist ersichtlich, daß
die Verleihungsurkunde am 5.7. 1949 durch den Herrn Staatspräsidenten an
die Gemeinde Zell a.H. überreicht wurde. Eine Kopie dieser Urkunde enthalten
die Akten jedoch nicht.. ."3
Der angeführte Paragraph9 Abs. 2 lautet: „Das Ministerium des Innern kann
im Einvernehmen mit den Gemeinden Bezeichnungen ändern oder neu verleihen
. "4
Daß also eine Urkunde übergeben wurde, steht fest. Beim Suchen nach ihr entdeckte
man in einem Winkel des Rathauses eine schöne, farbige Glasplakette,
die in der Umrahmung besagt: „GEDENKSCHEIBE AN DIE WIEDERVERLEIHUNG
DES STADTRECHTES 5.7. 1949".
Sollte wirklich kein entsprechendes Schriftstück gefunden werden, könnte man
wenigstens diese Scheibe — wer mag sie wohl gestiftet haben? — als „gläserne
Urkunde" betrachten. Auf alle Fälle verdient sie einen „Ehrenplatz" im
Rathaus!
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1988/0420