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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
68. Jahresband.1988
Seite: 423
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„Badische Städteordnung" die „Stadtgemeinde". In einem „Amtsrevisorat
Gengenbach"9 der Einnahmen und Ausgaben von 1837 bis 1842 steht als
Überschrift „Stadtgemeinde Zell".

Nach G. Grimms „Versuch einer Stadtgeographie" (1970)10 wurde Zell 1874
„Stadtgemeinde". (Dazu bringt Grimm leider keine näheren Angaben).

Unter den von C. Fischer in seiner Arbeit „Zell am Harmersbach anno
1813"11 abgebildeten Siegeln ist eines (Nr. 18) mit der Umschrift „STADTGEMEINDE
ZELL A/H.". Dieses Siegel war von 1908 bis 1913 im Gebrauch
. Auch Disch gibt es in seiner12 Chronik wieder.

Die Heimatzeitung „ Schwarzwälder Post"13 liefert von ihrem ersten Jahrgang
(1897) an bis in den Zweiten Weltkrieg immer wieder diesbezügliche Beispiele
, von denen einige herausgegriffen seien.

Am 10. 10. 1897 findet sich bei einer „Vergabe" die Bezeichnung „Stadtgemeinde
", am 19.3. 1898 ebenso in einer Anzeige betr. „Dungversteigerung
von der Stierhaltung". Am 2. 1. 1917 erscheint das „Standesregister der Stadtgemeinde
Zell a.H.", ebenso in den folgenden Jahren (z.B. 1931 und 1932).
Die „Schwarzwälder Post" trägt in diesen Jahren den Untertitel „Amtliches
Verkündigungsblatt der Stadtgemeinde Zell am Harmersbach". Schon in der
ersten Zeit des „Dritten Reiches" — am 1.5. 1933 — benützte man bei der
„Verleihung der Ehrenurkunde an den Herrn Reichskanzler Adolf Hitler" den
Titel „Stadtgemeinde". 1934 erließ das Bezirksamt „eine Anordnung für die
Stadt Offenburg sowie für die Stadtgemeinden Gengenbach und Zell a.H.".
Am 16. 8. 1935 wird „die Hauptsatzung der Stadtgemeinde erwähnt. So zeigt
sich die Verwendung des Begriffs „Stadtgemeinde Zell" als weit zurückgreifende
„Tradition", die lange vor 1933 begann und nichts mit einem „zugefügten
Unrecht von Seiten des Dritten Reichs" zu tun hat. Das als „Ersatzzeitung"
erwähnte „Amtliche Verkündigungsblatt"14 bringt bis zu seiner Nr. 53 vom
9. 7. 1949 im Titel ebenfalls den Ausdruck „Stadtgemeinde Zell a.H." (dann
aber auch gleich nach der „Wiederverleihung des Stadtrechtes" die Abänderung
: „Amtliches Verkündigungsblatt der Stadt Zell a.H.").

1935: Statt „Stadtgemeinde" nur noch „Gemeinde"

Daß 1935 — wie nachher gezeigt wird — den „Stadtgemeinden" sogar das
Recht abgesprochen wurde, diesen Titel zu gebrauchen und sich künftighin nur
noch als „Gemeinden" zu bezeichnen, ist vielen Mitbürgern gar nicht bewußt
geworden. Anscheinend hat man — selbst in der Diktatur! — den neuen Namen
nicht allgemein ernst genommen. Immerhin steht fest: Zell hat nicht im
„Dritten Reich" die Bezeichnung „Stadt" verloren (die gab es ja seit langem
nicht mehr!), sondern den Titel „Stadtgemeinde". (So gesehen wird nun auch
die Grimmsche Bemerkung verständlich: „1874 wurde Zell Stadtgemeinde, ei-

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