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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
68. Jahresband.1988
Seite: 425
(PDF, 112 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1988/0425
Diese „Deutsche Gemeindeordnung" kennt demnach den Begriff „Stadtgemeinde
" nicht. Ausdrücklich wird in Erläuterungen hervorgehoben: „Die
Deutsche Gemeindeordnung regelt in § 9 lediglich die Bezeichnung der Deutschen
Gemeinden. Grundsätzlich führen diese die Bezeichnung Gemeinde.
Dieser Grundsatz aber erfährt folgende Ausnahmen:

a) Gemeinden, welche nach dem bisherigen Recht die Bezeichnung Stadt führten
, werden auch weiterhin als Stadt bezeichnet." (Zudem wurden weitere
32 Stadtgemeinden in die „Klasse der Städte" eingereiht; u.a. Kehl, Oberkirch
, Triberg, Zell im Wiesental — nicht aber unser Zell!)

c) „Unzulässig ist die Bezeichnung Stadtgemeinde für diejenigen badischen
Gemeinden, welche bisher als Stadtgemeinde bezeichnet, aber nicht nach
der Bekanntmachung vom 30.3. 1935 in die Klasse der Städte eingereiht
wurden."

Im „Badischen Gesetz- und Verordnungsblatt" vom 10.4. 193523 erscheint
die „Badische Überleitungsverordnung zur Deutschen Gemeindeordnung"
vom 3.4. 1935. Sie kennt nach ArtikelI nur noch „Städte und Gemeinden"
und betont im § 1: „Wo in Badischen Gesetzen und Verordnungen, die vor Inkrafttreten
dieser Verordnung erlassen sind, von Städten gesprochen wird,
sind hierunter nur Städte mit mehr als 14000 Einwohnern zu verstehen."

Danach also dürfte Zell seit 1935 nicht einmal mehr die Bezeichnung „Stadtgemeinde
" führen — sondern nur noch „Gemeinde". (Daß man sich nicht streng
an diese Verordnung hielt, haben wir gezeigt.)

Im „Badischen Gesetz- und Verordnungsblatt" vom 3. 11. 194824 - und damit
sind wir in der Nachkriegszeit - ist die „Badische Gemeindeordnung"
vom 23.9. 1948 abgedruckt. Auch darin erscheint im Paragraphen9 der
Abschnitt 1 wörtlich gleichlautend wie der von 1935. Nur Absatz 2 wurde abgeändert
, die Stelle also, auf welche das Badische Ministerium des Innern
1949 bei der „Wiederverleihung des Stadtrechtes" Bezug nimmt: „Das Ministerium
des Innern kann im Einvernehmen mit der Gemeinde Bezeichnungen
ändern oder neu verleihen."

Die angeführten Gesetzestexte bestätigen, was wir im Vorstehenden betreffs
Zell als Stadt, Stadtgemeinde und Gemeinde zusammenstellten. Nur eines
bleibt dabei — um es nochmals zu betonen — unklar: Warum konnte Zell trotz
des Paragraphen9 nach 1935 die Bezeichnung „Stadtgemeinde" verwenden?!

Dazu wird auch immer wieder nach entsprechenden Belegen im Zeller Archiv
gefragt. Die Tatsache, daß sich für die Aberkennung des Stadt- und Stadtgemeinde
-Titels keine schriftlichen Unterlagen finden, läßt vermuten, die Änderungen
seien einfach als allgemeine Anordnungen in den Gesetzesblättern
erschienen, nicht aber den Gemeinden in Einzelschreiben mitgeteilt worden.
Man nahm die Sache nicht überall und zu allen Zeiten ernst.

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