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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
68. Jahresband.1988
Seite: 437
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chen vnd anderen Famiiiaren oder geheimen zukuppeligen Geistern sei
zuhalten."

Zu „Zauberwerck vnnd Vnholdengesag" hatte Jobin bereits ein Buch herausgegeben
, das seit 1581 — seinem ersten Erscheinen — schon eine zweite Auflage
erlebte: „Von der Daemonomanei / oder Hexereirasigkeit vnnd
Vnholdenwütung / auß Frantzösischem durch D. Johan Fischart . . . vertiert
." Es handelt sich um Fischarts Übersetzung des französischen Buches von
Jean Bodin „De la Demonomanie des Sorciers" (Paris 1580) mit dem deutschen
Titel „Vom Außgelaßnen wütigen Teuffelsheer / der Unsinnigen Rasenden
Hexen und Hexenmeistern / der Verzauberten Unholden / Teuffelsbe-
schwerer / Schwarzkünstler / Vergiffter / Vergauckler / und sons allerlei
Zauberer geschlect."

Bodin (1529 — 1596), der bedeutendste Staatstheoretiker des 16. Jahrhunderts,
war von der Existenz der mit dem Teufel paktierenden Hexen und Zauberer
fest überzeugt. „Die Berichte in den Prozeßakten, die in seinem Werk zahlreich
angeführt werden, belegen seinen Glauben an die Objektivität der Ereignisse
, die geschildert werden. Die Geistwesen sind factum . . ."18.

Aus diesem Grunde forderte Bodin die Verfolgung und Bestrafung aller Hexen
und Zauberer und verteidigte diese Praxis u.a. gegenüber dem niederrheinischen
Arzt Johannes Weyer (1515 — 1588), der sich als erster gegen den
Hexen-Aberglauben seiner Zeit und vor allem gegen den ,Hexenhammer'
(erstmals 1486 erschienen) gewandt hatte.

In diesem Disput der Dämonologen ergriff der Jurist Fischart — und mit ihm
sein Verleger und Schwager Jobin — durch die Übersetzung und Herausgabe
der ,Demonomanie' eindeutig Partei für seinen Berufskollegen Bodin.

Auch die Verserzählung vom Staufenberger wurde „vmb mehr Erklerung,
Exemplificierung vnnd eigentlicher warmachung" (Jo 2) der Ausführungen in
der ,Demonomanie' willen in das Verlagsprogramm aufgenommen.19

Jobins Vorrede hat das Ziel, das Wort Meervein oder Meervenus zu erklären;
denn „waher der Namen erwachsen / hat noch zur zeit keiner außgeführt"
(Jo 3).

Jobin weiß zwar, daß „die Sachen haben die Namen gemacht / vnnd kein Nam
kan ohn die sach werden betracht" (Jo 4), aber er hält es für richtig, sich im
vorhinein zu entschuldigen, wenn bei der „außlegung des worts Meerfinne
. . . auch vngefähr etwas anregung von jhrem thun vnnd wesen mit einfallen"
(Jo 4). Ihm ist nicht unbekannt, „in was bösen verdacht etwan hieuor der
zeit / etliche zuvil außgelassene Köpff / welche jhrem verstand zu viel vertra-
wet / vnd die eigenschafften angedeuter Daemonien zu beschreiben vnderstan-
den / sich haben gesteckt / nemlichen / daß sie in die Achtung kommen / als

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