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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
68. Jahresband.1988
Seite: 532
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Über Patenbriefe

Wilhelm Marx

Geschenke für das Patenkind waren schon seit Beginn des Patenwesens üblich.
Im Straßburger Stadtrecht von 1200 ereifert man sich schon gegen das übermäßige
Geldgeschenk, ebenso in Konstanz um 1460. Rostock schreibt 1652 vor,
daß das Patengeld einen Dukaten nicht überschreiten dürfe. In Braunschweig
scheinen 1529 zwei Denare als „Vadderngulden" angemessen.

Als Umhüllung für das Patengeld diente ein Seidenbeutelchen. Belege dafür
gibt es in den verschiedensten deutschen Landschaften bis ins 17. und 18. Jahrhundert
. Man bezeichnete sie als „Dodenbeutel, Dedebitel, Dödebüttel". Sie
waren gestickt oder aus Seide genäht und bestickt. Die Seidenbeutelchen waren
noch in Gebrauch, als sich die papierene Umhüllung schon durchgesetzt
hatte.

Neben dem Seidenbeutelchen gab es seit dem 17. Jahrhundert in der Gegend
von Augsburg, Nürnberg und Ulm die sogenannten Dukatenbüchschen. Das
waren flache Döschen von 2—4 cm Durchmesser aus Silber in Filigranarbeit,
die den Zweck hatten, den Patentaler aufzunehmen. Sie wurden von Ulmer
und Gmünder Silberschmieden gefertigt. Diesen fränkischen Dukatenbüchschen
entsprachen die süddeutschen „Krösenbüchserl"1. Eine größere volkskundliche
Bedeutung erlangten die Seidenbeutelchen und Dukatenbüchschen
aber nicht. Sie hatten nur die Aufgabe, das Geld aufzunehmen und scheinen
nur in gutbürgerlichen Kreisen üblich gewesen zu sein.

Der Patenbrief

Die wichtigste und verbreitetste Umhüllung des Patengeldes ist der Patenbrief.
In der Literatur gehen die Bezeichnungen Patenbrief und Gevatterbrief häufig
durcheinander. Genauer bezeichnet ist der
Gevatterbrief die Einladung zum Patenstehen,
Patenbrief der Glückwunsch des Paten an sein Patenkind.

Im Elsaß sagt man „Göttelbrief", in Schwaben „Dotebrief", (ehemals in
Schlesien „Patenknipsel, -klüppel oder -klöppel", im Sudetenland „Tuanzet-
tel"; allein im Ermland gab es drei Ausdrücke: Patenzettel, Patenbrief und Patenbild
, in Pommern Patenschein).

Der Patenbrief hatte einmal einen urkundlichen Charakter, wie schon aus dem
ersten bekannten Patenbrief von 1593 aus Zabern im Elsaß hervorgeht. Er war
eine Taufbescheinigung und gleichzeitig eine Geburtsurkunde.

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