Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
68. Jahresband.1988
Seite: 533
(PDF, 112 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1988/0533
Zum andern hatte er über die urkundliche Bedeutung hinaus den Zweck, den
Glückwunsch aufzunehmen. Dieser Wunsch wurde in längeren oder kürzeren
Versen ausgedrückt, z.B.:

„Glück, Heil, Segen und langes Leben

Wolle Gott meinem lieben Pfetter2 geben.

Den Eltern dazu viel Ehr und Freud

Und allen hernach die ewige Seligkeit. " (Straßburg)

Neben seiner Bedeutung als Urkunde oder Übermittler von Glückwünschen
hat der Patenbrief aber noch einen Erinnerungswert. Die Göttelbriefe des Elsaß
gehören zu den Familienerinnerungstafeln. So tragen einige Briefe die
Überschrift: „Christliche Erinnerung", oder „Erinnerung an den Tag der Weihe
", „Andenken an den Taufbund", „Denkmal der Weihe" usw.

Die Entstehung der Patenbriefe

Seit wann es den Patenbrief gibt, ist nicht genau zu bestimmen. Vermutlich
hat er sich aus den Gedenkblättern entwickelt, die im Laufe des 17. Jahrhunderts
zu allen Anlässen entstanden, zur Taufe, zur Firmung, zum Namenstag
etc. Er war hauptsächlich in bürgerlichen Kreisen üblich. Anfangs Erinnerungsblatt
, ist der Taufbrief später zu einem Einwickelpapier geworden und
hat sich auch in den äußeren Formen darauf eingestellt, die Umhüllung für den
Patentaler zu bilden.

Drei Hauptgruppen von Patenbriefen sind zu unterscheiden:

1. der gedruckte sächsische

2. der handgemalte sudetendeutsche

3. der elsässische Göttelbrief

Einfacher handgeschriebener Zettel
von 1736. ■ _—

Die einfachste Form ist der schlichte handgeschriebene Zettel. Diese einfachen
Zettel sind nicht nur im 17., sondern bis weit ins 19. Jahrhundert hinein anzu-

533


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1988/0533