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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
69. Jahresband.1989
Seite: 32
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1989/0032
Arbeitskreis Denkmalpflege

Dieter Kauß

Auch im Jahre 1988 waren die Mitglieder und Interessenten des Arbeitskreises
Denkmalpflege wie gewohnt viermal zum Erfahrungs- und Wissensaustausch
zusammengekommen.

Über die erste Sitzung am 20. Januar 1988 wurde schon in der Ortenau 68,
1988, S. 31/32, berichtet.

Zahlreich kamen die Interessenten für Denkmalpflege zur Versammlung des
„Arbeitskreises Denkmalpflege" im Historischen Verein für Mittelbaden
am 20. April 1988. Der Leiter des Arbeitskreises hatte zu dieser Runde die
im Landratsamt verantwortlichen Herren F. Seiser und J. Bruder sowie den
Baudenkmalpfleger vom Landesdenkmalamt Freiburg eingeladen. Ziel der
Veranstaltung war ein Gespräch mit diesen Gästen über die rechtliche Struktur
im Verfahren des Denkmalschutzes sowie über inhaltliche Fragen zur
Denkmalpflege.

Die Vertreter der Unteren Denkmalbehörde im Landratsamt verstanden es,
die Struktur und den Sinn ihrer Behörde im Verfahrensweg des Denkmalschutzes
aufzuzeigen. Dabei ging es vor allem um das Problem, daß die Untere
Denkmalbehörde beim Landratsamt zugleich Entscheidungsbehörde
bei Stichentscheiden ist, die von Baurechtsbehörden der Verwaltungsgemeinschaften
als dortige Untere Denkmalbehörde gefordert werden. Heiß
diskutiert war die Frage der Unzumutbarkeit, ein Denkmal zu halten, die
off zu solchen Stichentscheiden führt. Die Baurechts- und Denkmalschutzbehörde
wünscht sich dazu „rationale Kriterien", hat aber als solche eigentlich
nur das „Kosten-Nutzen-Verhältnis" im Blick sowie das menschlich
Zumutbare. Dies aber erscheint den engagierten Denkmalschützern als zu
wenig. Ist etwa rationaler Denkmalschutz alles, oder müßte auch Denkmalschutz
mit Herz vertretbar und anwendbar sein?

Dies war eigentlich die richtige Fragestellung, um in der Arbeitskreisrunde
Herrn Dr. H.-J. Woerner als den neuen Baudenkmalpfleger vom Landesdenkmalamt
Freiburg für den Bereich des Ortenaukreises zu Wort kommen
zu lassen. Wohl wegen eines verbalen Mißverständnisses vermochte dieser
in einem nahezu einstündigen Referat Historisches, Literarisches, Essayistisches
und Grundsätzliches über Denkmalschutz und Denkmalpflege vorzutragen
. Dabei war interessant zu erfahren, daß Objekte bis etwa zum Jahre
1920 mittlerweile gute Chancen bei den Denkmalpflegern haben. Um die
Objekte als denkmalwürdig anzusehen, sind wissenschaftliche, heimatge-

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