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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
69. Jahresband.1989
Seite: 61
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1989/0061
„Der Magistrat, dessen aristokratischer Stolz sehr gedemütigt worden war,
fuhr bis zum Augenblick, wo er, den Umständen und der öffentlichen Meinung
gehorchend, seine Entlassung gab (12. August), tätig fort, in Gemeinschaft
mit den Repräsentanten der Bürgerschaft, die sich durch die
vorgefallenen Begebenheiten ein bedeutendes Ansehen erworben und die
Gewalt in Händen hatten, der Stadtverwaltung vorzustehen" (Strobel).

Man kann sich vorstellen, wie die Straßburger Ereignisse auf die rechtsrheinische
Nachbarschaft wirken mußten, wie da darüber diskutiert wurde,
nachdem erst einmal die Zeugen der Vorfälle das elementare Geschehen
schilderten.

Vorsorglich hatte die markgräfliche badische Regierung Ende Juli 200 Mann
in die Obere Markgrafschaft und die doppelte Anzahl mit zwei Kanonen
nach Mahlberg und Friesenheim dirigiert und natürlich auch eine Abteilung
nach Kehl, die nach dem Aufstand der Soldaten in Straßburg um 250 Mann
verstärkt wurde.

II. Die Lage der Untertanen in den rechtsrheinischen Gebieten
11. August 1789: Die Abschaffung der Feudalität

Für das Aufflammen von Unruhen und Aufständen in der Ortenau Mitte August
waren offensichtlich die Beschlüsse und Erlasse der französischen Nationalversammlung
in der Zeit vom 5.—11. August und die Bauernunruhen
im Elsaß entscheidend. In der denkwürdigen Nachtsitzung der französischen
Nationalversammlung vom 4. August war unter dem Druck des Bauernaufstandes
vom Juli das Feudalsystem teilweise (endgültig durch das Dekret
vom 17. Juli 1793) beseitigt worden. Der Verzicht des Klerus auf den Zehnten
und die Abschaffung der Privilegien und Sonderrechte, insbesondere der
Jagd, die Beseitigung der grundherrlichen Rechtsprechung, die Einführung
der Besteuerung aller Bürger nach gleichen Grundsätzen, all das war geeignet
, das Landvolk in den benachbarten deutschen Territorien zum Aufruhr
zu treiben. Die Empörung erfaßte neben der Markgrafschaft Baden die
Landvogtei Ortenau, das Gebiet des Hochstifts Straßburg, die Grafschaft
Hanau-Lichtenberg und die Gengenbacher Stäbe. Lokale Unruhen werden
hier nur gestreift oder werden auch außer acht gelassen.

In Anbetracht des vielfältigen Gedenkens der Großen Französischen Revolution
mag die vorausschauende Bemerkung Walter Markovs nicht unberechtigt
gewesen sein: „Sicher ist die Französische Revolution arg ausgeschrieben
. Wer in ihr zum Jubeljahr etwas Neues aufzureißen beabsichtigt,
muß wissen, daß er in die Verlegenheit geraten kann wie der Hase mit dem
Igel. Die Aussicht auf eine veritable Neuentdeckung ist gering. Dennoch

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