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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
69. Jahresband.1989
Seite: 65
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auch seine zerrissene Kleidung ersetzen, überstandene Krankheiten erforderten
Mehrausgaben an guter Beköstigung, und er möchte sich über die Geburt
eines Kindes erfreuen. Sei er nicht Mensch und Vater, wie der Fürst?
Schließlich möchte er seine Wohnung, die oft Neu-Seeländischen Hütten ähnelten
, bequemer einrichten: „aber der Fürstliche Einnehmer fordert streng
die Entrichtung der Abgaben, und er muß sich dies alles versagen, und sein
mit Anstrengung seiner Kräfte zusammengespartes Geld mit Seufzen hinzählen
".

3. Reiche Bauern sind die Ausnahme in den Gemeinden

Er übertreibe nicht, und man berufe sich nicht auf die reichen Bauern, deren
es etwa in jeder Gemeinde einige gebe. Doch was seien diese wenigen im
Vergleich zu den größeren Haufen derer, die in der strengsten Bedeutung
dieses Wortes darben müßten? „Denn ich habe das Elend dieser Klasse in
der Nähe gesehen, und es größer gefunden, als mancher Höfling in den Residenzen
glauben und gestehen möchte, der an der reichlich besetzten Hof-
Tafel, wo die Wahl unter den vorhandenen Leckerbissen seine einzige Mühe
ist, nichts davon ahnt, wie schmerzlich dem armen Landmann nach sechs
harten Arbeitstagen am Sonntag die Entbehrung eines Stückchens Fleisch
und das ewige Einerlei der Kartoffeln und eines schwarzen rauhen Brotes
fällt, das mancher verwöhnte Hund verschmähen würde".

4. Eingriffe in die Menschen- und Bürgerrechte oft drückender als Abgaben

Bei all dem, was er bisher angeführt habe, seien dem Bauern die drückendsten
Abgaben oft weniger unerträglich als hinterlistige und gewalttätige Eingriffe
in seine Menschen- und Bürgerrechte und die Art, wie er oft von
denjenigen Staatsdienern behandelt werde, die unmittelbar mit ihm zu tun
hätten. Von Regierungen und Kammern könne hier nicht die Rede sein, denn
ihre Mitglieder kämen nur selten in den Fall, mit Bauern zu sprechen und
zu handeln. Und wenn ersteres bisweilen geschehe, so sei dies bedeutungslos
, weil die Kollegien in ihren Verfügungen nach Berichten und Vorträge
der untergeordneten Diener entschieden und entscheiden müßten. „Die Räte
kennen den Bauern nicht; die Adligen kommen gemeiniglich gerade von den
Universitäten oder nach einer kurzen, zwecklosen und unnützen Reise an die
Höfe und in die Sessions-Zimmer; die Gelehrten, wie man sie gemeinhin zu
unterscheiden pflegt, arbeiten sich aus dem Advokaten- oder Sekretär-
Stande zum Rat empor".

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