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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
69. Jahresband.1989
Seite: 73
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1989/0073
das kaiserliche Reichskammergericht unter Vorbringung seiner zahlreichen
Beschwerden und Anklagen gegen sämtliche Untertanen der zum Hochstift
Straßburg gehörenden Untertanen der Reichsherrschaft Oberkirch, speziell
gegen die aufrührerischen Gemeinden Waldulm und das Tal Oppenau, die
allesamt dem Landesfürsten, den vorgesetzten Ober- und Unterbeamten,
Schultheißen, Stabhaltern, auch Gerichtszwölfern allen Gehorsam und Respekt
verweigerten und die sich besonders Drohungen, Widerspenstigkeit
und auch Spott gegen den Landvogt und Oberamtmann von Bruder, den
Schultheißen von Hermann, Stabhalter Jockerst, Oberförster Bindemeyer
zu Renchen, den Gerichtszwölfer Mast, den Pfarrer und andere erlaubten.
Sie alle sollten von weiteren Vergehen abstehen. Um das durchzusetzen,
wurde um Hilfe für den Fürst und Bischof gegen seine rebellischen Untertanen
mit bewaffneter Mannschaft ersucht, die entlassenen oder geflüchteten
Beamten, Schultheißen, Gerichtszwölfer und Hatschierer sollten mit deren
Hilfe wiedereingesetzt, Rädelsführer handfest und Flüchtlinge steckbrieflich
verfolgt werden u.a.m.

Adelige Fürsprecher gegen Reichsexekution

Nach weiteren Zusammenrottungen der Bauern, vor allem vor dem Amtshaus
in Renchen und erneuter Aufstandsgefahr, zogen im Dezember 400
württembergische Soldaten in Oppenau ein. Nach deren Abzug rückten auf
Grund der von der bischöflichen Regierung erwirkten Reichsexekution am
15. Februar 1790 mainzische und pfälzische Exekutionstruppen in Stärke von
über 1000 Mann mit Geschütz und zwei Kommissaren in Renchen ein. In
den Augen des Kardinals war diese Exekution „eine Wohltat für das Land;
den Bauern könne man jetzt den Ernst zeigen, Polizeieinrichtungen und andere
Anordnungen treffen, die man bis nun habe unterlassen müssen."14

In seinem Brief vom 30. März 1790 an den Markgrafen Karl Friedrich vertrat
der Landvogt von Blittersdorf die Auffassung, daß das Verhör der eingesetzten
Untersuchungskommission an mangelnder Personal- und Sachkenntnis
leide und wahrscheinlich keine andere Wirkung habe, „als daß sie mit
unerschwinglichen Kosten für das Land den Landvogt Bruder, der nur auf
Rache, nicht aber auf seine Pflichten gegen den Fürsten und das Land denkt,
auf Jahr und Tag schützt".

Der badische Minister Freiherr Wilhelm von Edelsheim intervenierte engagiert
am 14. April bei dem ihm befreundeten Johannes Müller, Berater des
Kurfürsten von Mainz: durch die Bösartigkeit des Vogtes Bruder würden die
menschlichen Rechte mit Füßen getreten.

Einen warmherzigen Fürsprecher fanden die Bauern auch in dem ehemaligen
Deputierten des Elsaß bei der Nationalversammlung, Johann Freiherr

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