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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
69. Jahresband.1989
Seite: 89
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Weitere wesentliche Beschwerdepunkte bezogen sich auf die Einschränkung
der Freizügigkeit: „Obwohl der größte Teil der Bewohner des Gerichtsgebietes
schon im 16. Jahrhundert aus der Leibeigenschaft entlassen worden war,
mußten die Untertanen des 18. Jahrhunderts immer noch für den ,Wegzug',
je nach dem Territorium, in welches sie ihren Wohnsitz verlegen wollten,
und für den ,Herzug' grundsätzlich eine Taxe bezahlen." Dagegen wandten
sich Appenweier und Urloffen wie auch gegen eine für unberechtigt gehaltene
Überprüfung der Vermögensverhältnisse vor der Heirat eines Paares
durch den Vogt, was nur unnötige Sportein kostete.

Kritik auch an neuen Rechtsverhältnissen

,,Alle ihre Anliegen begründeten die Bauern mit dem Hinweis auf das alte
Recht; der frühere Zustand sollte wiederhergestellt, das alte Herkommen beachtet
werden. Die Kritik blieb daher auch nicht auf lokale Verhältnisse beschränkt
, sondern wandte sich auch gegen Teile der neuen Rechtsverfassung
des Reiches, wenn sich die Vertreter der Gemeinden Kleinbrod gegenüber
beklagten, daß das neue bürgerliche Gesetzbuch traditionelle Rechtsbräuche
unterdrücke oder das neue Erbrecht die .Erbfolge' teuerer und schwieriger
mache."

Teilweise durchsetzen konnten sich die Gemeinden mit ihren personellen
Forderungen und Beschwerden: der größte Teil der Zwölfer wurde auf ihr
Ansinnen entlassen, andere traten freiwillig zurück. Auch schweres Geschütz
, das sie gegen den Vogt Bargehr auffuhren, zeigte gewisse Wirkung.
Als Generalpächter Schauenburgischer und Neuensteinischer Grundstücke
war er bisher auch im Genuß von Gemeindewiesen und Bürgerholz und bezog
dazu seine normale Entlohnung als oberster Beamter das Gerichts; „die
Behörde entschied im Sinne der Bauern, der Vogt dürfe nur Pacht oder Beamtenlohn
erhalten, aber nicht beides zusammen".

Ferner beschuldigten sie den Vogt der Gebührenschinderei, ein Vorwurf, der
nicht lokal begrenzt war. Wo früher in den Gerichtsdörfern die Ortszwölfer
Versteigerungen durchgeführt hätten, erschienen nun Vogt und Gerichtssekretär
, und was man früher auf der Vogtei hätte erledigen können, besorgte
nun der Vogt am Ort, was ihm „zusätzlich Fuhrlohn, Chaisen- und Wagenschmiergelder
" und den Wirten Zimmermiete einbringe. Auch sonst
wurde ihm vorgeworfen, bei Dienstgeschäften in die eigene Tasche zu schaffen
, wobei sich zwangsläufig die Frage aufdrängt, wo denn da eigentlich die
Dienstaufsicht der Oberamtsbeamten blieb, die erst auf die massiven Beschwerden
der Untertanen reagierten.

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