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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
69. Jahresband.1989
Seite: 91
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mensetzte, hatte keinen Vertreter im Rat. Der Konstablerzunft gelang es immer
wieder, ihre Leute in den Rat zu bringen. Der Reichsschultheiß stellte
den Rat vor vollendete Tatsachen. Die Besoldung des Schultheißen war für
die damaligen Verhältnisse ungewöhnlich hoch. 2251 Gulden bezog das
Oberhaupt des völlig verarmten Städtchens mit 2400 Einwohnern. Dieses
Jahreseinkommen war dreimal so hoch wie dasjenige des Gengenbacher
Schultheißen. Dasselbe gilt auch für die Besoldung der Ratszwölfer. Die
Stadtverwaltung bereicherte sich in rücksichtsloser Weise auf Kosten der
Bürgerschaft. Ein solches Staatswesen hatte keine Daseinsberechtigung
mehr."

Reichsschultheiß Franz Georg von Rienecker hatte zwar dem Alten Rat klargemacht
, daß ,,der Magistrat allhie weder ein souveräner Fürst, minder ein
Tyrann oder Despot, sondern Obrigkeit und Mitbürger zugleich" sei, aber
die Stadt fuhr auch weiterhin kräftig dazwischen, wenn sie ihre Autorität bedroht
sah. Als beispielsweise die Pfalzwirtin einen Punkt des abgeschlossenen
Vergleichs mit den Worten kommentierte: ,,Der Donner soll den
hundert Klafter tief in den Boden schlagen, der diese Verordnung ausgedacht
hat!", wurde sie nicht nur mit einer Geldstrafe belegt, sondern wurde ihr
auch das Pfalzrecht entzogen.

Unruhe in Offenburg

Und ebenso schneidig verdeutlichte man 1789 den freien Reichsstädtern, daß
auch jetzt noch nicht die Zeit für eine Kritik an der Obrigkeit gekommen
sei. Da hatte doch Andreas Künzler gewagt, „aufrührerische Reden auszustoßen
" und vor Zeugen zu äußern, es wollten sich 200 Bürger gegen die
Allmendentziehung auflehnen. Auch der Scharfrichter Röhrle bestätigte diese
Äußerung, während Künzler sich damit herausredete, er habe nur zum
Ausdruck gebracht, was er von dem Wagner Joseph Mayer gehört habe; er
habe es nicht bös gemeint und bitte um Verzeihung. Und auch der nun vernommene
Joseph Mayer versicherte seinerseits, daß er in einem Haus gehört
habe, daß mehrere Bürger sich bei dem Reichsschultheißen um Belassung
der Allmende bemühen wollten, da viele darunter litten. Auch er beteuerte,
dies aus keiner üblen Meinung gesagt zu haben und bat ebenfalls um Verzeihung
, wenn er gefehlt habe. Die Bußfertigkeit nützte nicht viel: der verwarnte
Künzler wurde verurteilt, 10 Fuhren nach der Anweisung des Lohnamtes
zu leisten.30 Am gleichen Tag, dem 27. 3. 1789, beantragte der Stettmeister
Witsch, Näheres wegen der Allmende zu bestimmen; es sei, war vom Magistrat
beschlossen worden, daß die Stadt diese an sich ziehe und die einzelnen
Stücke öffentlich versteigere, doch offenbar wehrten sich nicht nur die Bürger
, sondern auch einige Ratsherren gegen diese Maßnahme. Nach langer
Diskussion wurde eine Änderung des Beschlusses abgelehnt: die bisher den

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