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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
69. Jahresband.1989
Seite: 95
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ten verhindern, wenn auch die Bauern zunächst den Anschlag des Mandates
unterdrückten.

Reichsschultheiß Rienecker: Bürger wünschen Gleichheit, keine Privilegien!

Drei Jahre später, am 18. 11. 1792, hält Reichsschultheiß Anton Rienecker
vor den Herren Zwölfern in Gengenbach eine sehr bemerkenswerte Ansprache
, in der er sich auf den bisher so verpönten Freiheitsgeist beruft und auch
zum Thema Frondienst Stellung nimmt. Rienecker geht darin auf die schwere
Notlage der Bürgerschaft ein, von der „ein großer Teil derselben seine
ohnehin für dieses Jahr höher laufenden Anlagen von jenem bezahlen muß,
was er zu seinem Unterhalte äußerst bedürftig ist" und erinnert in doch ungewöhnlicher
Weise an die eigene bessere Situation: ,,Denken wir aber auch
an unsere ungleich günstigeren Vermögensumstände, so muß uns hierwegen
die Unbilligkeit auffallen, daß wir nach einem bestehenden Herkommen für
die Schützung unseres Eigentums, die wir in einem größeren Maße als unsere
Mitbürger bedürfen, der Gemeinde nichts bezahlen. Gleiche Beschaffenheit
hat es mit mehreren Witwen unserer Vorfahren, welche gleiches
Vorrecht mit uns genießen.

Wenn wir überdies die so lästige Einquartierung der Soldaten und die andauernden
Frondienste, womit Bürger und Bauern bedrückt sind, bedenken, so
kommt noch ein weiterer Beweggrund hinzu, daß wir als Väter unserer Untertanen
diese außerordentlichen Lasten mit ihnen teilen sollten. Die ziemlichen
Barschaften, welche unsere Vorfahren erspart hatten und welche wir
bei gegenwärtigen mißlichen Umständen so sehr vermissen, sind vor jüngeren
Jahren durch den kostspieligen Rathausbau übermütig verwendet worden
, daher so viele Vorwürfe der Bürgerschaft ihren richtigen Ursprung
haben. Zu dem kommt noch der auf die in Frankreich erfolgte Revolution
allgemein entstandene Freiheitsgeist, wo der Bürger in allem nach Gleichheit
trachtet und alle Vorrechte zernichtet wissen will". Rienecker schlägt
den Zwölfern ein Opfer vor, bei dem er mit dem größten Vergnügen vorangehen
wolle: „Ich habe bekannterdingen ein zweifaches Ausnahmerecht von
allen Anlagen, welches mir als Schultheiß durch besondere Verträge und als
Zwölfer durch kaiserliche Privilegien verbürgt ist, und auf dieses doppelte
Rechte leiste ich zu denen dermaligen Zeiten Verzicht, um das gemeine Wesen
in etwas zu erleichtern und zugleich unsere Mitbürger zu desto willigerer
Bezahlung deren erforderlichen Abgaben aufzumuntern". Und nun
verweist der Reichsschultheiß auf ein ungünstigeres älteres Recht: „Zu meiner
vollen Überzeugung, daß diese privilegierte Steuerfreiheit, die man in
den Städten sich selbst verliehen und durch die Kaiser hat bestätigen lassen,
auf schwachen Gründen, die dermalen nicht mehr bestehen, beruhen, ging
ich auf die älteren Zeiten zurück. Ich habe in den ältesten Stadtrechnungen
gefunden, daß ein Zwölfer nur 24 fl. jährlich zu beziehen und den Ratsdepu-

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