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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
69. Jahresband.1989
Seite: 102
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1989/0102
Legelshurst widersetzten sich die Vertreter der Gemeinden, welche die Landesbeschwerden
vorgebracht hatten, gegen die gewohnten Praktiken der
fürstlichen Schultheiße bei der neuen Bürgermeisterwahl und der Besetzung
der gemeinen Ämter. Um die Willstätter Unruhen einzudämmen, marschierte
auf Anordnung des Landgrafen, die „bösen Buben Spießruten laufen zu
lassen", eine Abteilung von 30 Mann und einer Anzahl Husaren unbemerkt
in den Ort; dennoch konnten die Gesuchten noch entwischen.

In bezug auf die Partikularbeschwerden erging am 29. 1. 1790 eine Verordnung
, die wiederum einige Zugeständnisse brachte, die bei Beinert aufgezählt
sind: künftig sollen die Steigerungszettel von dem Schultheiß und
einigen anderen Bürgern unterzeichnet werden; die Diätenschinderei soll
verhindert werden, und dem Schultheiß wird streng der Geldeinzug verboten
, was nur dem Bürgermeister oder Zehntmeister zusteht. Ferner fallen die
üblichen „Schulzenschmäuse" ganz weg und auch allgemeine Zehrungen
auf Rechnung der Gemeinden. Den Deputierten wurde eine Einmischung in
die „gemeinen Geschäfte" untersagt, die dem Schultheiß und dem Gericht
zustanden.

Das Städtchen Lichtenau erhielt eine erneute Bestätigung seiner Freiheiten:
es ist frei von herrschaftlichen, aber nicht von den Landesfronden. Gewährt
wurde die Abzugsfreiheit und durch Dekret vom 10.4.90 gänzlich von aller
Rekrutenaushebung und Loskaufpflicht.

Aber die teuere Exekutionstruppe verblieb immer noch im Land, und der
Fürst sorgte dafür, daß Widersetzlichkeiten gegen Soldaten gebührend geahndet
wurden: einem Willstätter, der sich mit einer Patrouille angelegt hatte
, wurden zweihundert Prügel in vier Rationen zugemessen. Einige Wochen
später ritten die Husaren nach Kork und Holzhausen, da man dort die vom
Landgrafen eingesetzten Schultheißen nicht akzeptieren wollte.

Aber es blieb trotz mancher Zugeständnisse Unzufriedenheit wegen der Beibehaltung
der Zehnten, der Naturallieferungen an Beamte, der Fronden und
über den Verbleib der Exekutionstruppen, vor deren Abzug im April 1790
die Gemeinden beider Ämter schriftlich erklären mußten, daß sie mit den
landgräflichen Verfügungen zufrieden, sich nach dem Abmarsch des Militärkommandos
ruhig und den Untertanenpflichten gemäß verhalten wollten.
Zu den hohen Unkosten für die Einquartierung der Truppen kamen die noch
höheren Exekutionskosten mit über 125 000 fl., welche erneut in einigen Gemeinden
Unruhe auslösten, so daß bei Lichte besehen, die gewährten Erleichterungen
und Zugeständnisse teuer bezahlt werden mußten. Die letzten
Soldaten verließen am 12. August 1792 das Land!

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