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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
69. Jahresband.1989
Seite: 131
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Für die Untertanen des Straßburger Bischofs und für den Bürgermeister in
Renchen bedeutete dies, daß durch die ehrgeizige Familienpolitik die Aufmerksamkeit
Franz Egons für die Landesangelegenheiten eingeschränkt war.
Er war zumeist auf Reisen. Die Verwaltung lag weitgehend in den Händen
des Statthalters und der Räte im Regierungskollegium, katholischen Grundherren
aus den bischöflichen Gebieten zumeist. Immerhin kam Franz Egon
gelegentlich zu Inspektionen in das Amt Oberkirch. Es sieht nicht danach
aus, daß er dabei erfahren hätte, welchen Kopf er den Bürgern von Renchen
vorgesetzt hatte. Umgekehrt darf man sicher sein, daß Grimmelshausen
wußte, welcher Geist an der Spitze des Landes regierte. Da wurden zum
Beispiel schon zu Beginn der siebziger Jahre Flugschriften und Pasquillen
am Oberrhein verbreitet, in denen die beiden Fürstenberger als Verräter an
der Sache des Reiches verschrieen wurden. Man nannte sie die „Egonistae",
ihres gemeinsamen Vornamens wegen und zielte dabei auf die Assoziation
mit ,,Egoistae".2

Die Reichsstände links und rechts des Rheins beobachteten ihre Geheimdiplomatie
mißtrauisch, ja beunruhigt. Ihre Interessen standen denen der Fürstenberger
weitgehend entgegen. Die beiden hanauischen Grafschaften links
und rechts des Rheins, die eine mit dem Regierungssitz in Buchsweiler, die
andere in Bischofsheim am Hohen Steg (Rheinbischofsheim), suchten ebenso
wie die Freie Reichsstadt Straßburg sich aus dem habsburgisch-
bourbonischen Erbstreit herauszuhalten und zugleich den Rückhalt am
Reich nicht zu verlieren. Gegen die Pressionen und Bestechungsgelder
Franz Egons hatten sie schweren Stand. Die reichsunmittelbaren Grundherren
in der Ottenau und im unteren Elsaß, also etwa die Schauenburger mit
ihrem Streubesitz vom Oberelsaß bis nach Luxemburg, die Fleckensteiner
nördlich des Hagenauer Forstes, der in der Ortenau begüterte Straßburger
Stadtadel, zum Beispiel die Familie von Hüffel, sahen sich in den späten
sechziger Jahren in einer eher noch prekäreren Lage. Es waren keine geschlossenen
Herrschaftsgebiete, die ihnen gehörten, vielmehr Agglomerate
von Besitztümern sehr verschiedener Rechtsstellung, Allodialgüter, Lehensbesitz
, der ab 1679 zum Teil von den Ansprüchen der französischen Kronjuristen
bedroht war. Zwar hatten sie ihre eigenen politischen Organe, die
Ortenauische Reichsritterschaft, die zum Schwäbischen Kreis gehörte, und
ab 1651 auch die Organisation der Elsässischen Reichsritterschaft. Kaiser
Ferdinand III. nämlich hatte, als die Vorherrschaft der französischen Militärmacht
am Oberrhein immer ausgeprägter wurde, in diesem Bereich seine
durchaus absolutistischen Herrschaftsvorstellungen gezügelt und die Entstehung
einer solchen Standesorganisation des Kleinadels im Elsaß begünstigt
.3

Diese Standesorganisationen des freien Adels waren jedoch wenig geeignet,
im diplomatischen Kräftespiel wirksam Stellung zu beziehen oder gar mili-

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