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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
69. Jahresband.1989
Seite: 145
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1989/0145
18 Unter den im Badischen Generallandesarchiv Karlsruhe verwahrten Akten über Vermögenswerte
der Familie Fleckenstein verdient in unserem Zusammenhang eine Beschwerde
von Friedrich Wolfgang und Hans Jakob Fleckenstein bei Markgraf Wilhelm von
Baden-Baden aus dem Jahr 1673 (Abt. 134, Nr. 341) Beachtung. Es geht darum, daß
Zinszahlungen, zu denen der Markgraf den Fleckensteinern wegen der Abtretung von
Besteuerungsrechten verpflichtet war, nicht in der vereinbarten Höhe gezahlt worden
sind. Die markgräflichen Beamten machen die Kriegsunruhen dafür verantwortlich. Diese
und andere Dokumente, besonders Verkaufsurkunden (z. B. Abt. 68, Nr. 192) lassen
auf eine gewisse Notsituation der Fleckensteinischen Familie schließen.

19 Grimmelshausen: Proximus undLympida (s. Anm. 12), S. 23: „biß auff mich und dich /
die einzige noch übrige seines Stammens". Zwar lebte zur Zeit des Erscheinens des Romans
1672 Friedrich Wolfgang, der frühere französische Marschall, noch, doch war er
kinderlos und stand in hohem Alter.

20 Eine der 'Disputationen' in Trajano Boccalinis Ragguagli di Parnasso (Ich benutzte die
zweite deutsche Übersetzung: Relation auß Parnasso Oder Politische und Moralische
discurs I wie dieselbe an allerley welthändeln drinnen ergehen. o.O. 1617, 3. Diskurs,
S. llff.) steht unter dem Thema „welches das fürtreffenlicheste Politische gesatz [. . .]
so vor all andern bey der Hocherleuchten Herrschafft zu Venedig zuloben sey" und kreist
um die Frage, welche Ursachen für den beständigen inneren Frieden der Republik verantwortlich
sind. Es werden Äußerungen von Petrus Crinitus, Angelus Politianus, Perius
Valerianus, Julius Caesar Scaliger, aber auch von Sannazaro referiert, auf den sich auch
Grimmelshausen in seinem Roman (S. 142) oder vielmehr Georg Horn beruft, den Grimmelshausen
zitiert. Sannazaro wird bei Boccalini (s. oben, S. 15) so zitiert: „jhne be-
dunckte sehr wundersam in der Venetianischen Republica, daß / ob wol under dem Adel
daselbst vil mit zeitlichen gütern übel versehen / sie dannoch all ungelegenheit und armut
mit ungläublicher gedult ertragen / und keiner nur daran gedächte / den überschwenglichen
gemeinen schätzen und reichthumb durch die auffrhürische gesatz von außtheilung
gemeiner Früchten und gütern / mit welchen die allerberhümbteste Römische Respublica
von jhren burgern so sehr geplagt worden / nachzutrachten. Und seye es billich zu loben
und zu verwundern / daß man zu Venedig sehe / daß die arme vom Adel sich allein durch
jhre tugend / in dem sie sich würdig erzeigen / daß jhnen einträgliche Empter in jhrem
vatterland anbefohlen werden / von jhrer dörfftigkeit herauß zureissen befleissigen. —
Dahero dann in der Venetianischen Herrschaft einem armen Edelmann seine tugend /
tapffer: und redligkeit nicht weniger als grosse reichthum dieneten." Bei Thomas Garzo-
ni: Piazza Universale. Frankfurt 1619, im 2. Diskurs S. 41 („Von Verwaltung der Regi-
menten") das Lob der politischen Verfassung Venedigs.

21 Daniel Schöpflin: Alsatia Illustrata (s. Anm. 5) S. 247 führt Prozeßakten an, die „pour
Dame Marie-Dorothee de Fleckenstein, veuve de Wolfgang-Henry de Goelnitz, & con-
sors" angelegt wurden. Bei Walther Pfeilsticker: Neues Württembergisches Dienerbuch.
Bd. 2. Stuttgart 1963, § 2877 finden sich weitere Lebensdaten von Maria Dorothea: Sie
heiratete 1680 den württembergischen Oberhofmeister und Prinzenerzieher Wolfgang
Heinrich von Göllnitz, der schon 1689 starb. Um 1695 wird sie noch als „verwitwete
Oberrätin" in württembergischen Urkunden genannt. Das genaue Todesdatum ist unbekannt
.

Die Arbeit ist entnommen: „Simpliciana" Schriften der Grimmelshausen-Gesellschaft X
(1988). Dem Verfasser sei für seine freundliche Erlaubnis, sie in die „Ortenau" 1989 aufzunehmen
, verbindlichst gedankt.

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