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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
69. Jahresband.1989
Seite: 155
(PDF, 111 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1989/0155
Hausgereut und sein 700jähriges Kirchlein St. Nikolaus

Kurt Schütt

Hausgereut, ein kleines Dorf unmittelbar südostwärts von Rheinbischofsheim
, feierte am 27. und 28. Mai 1989 die 700-Jahrfeier des dortigen Kirchleins
St. Nikolaus.

Das Dorf, 1163 zum erstenmal genannt als Dinghof des Straßburger
Thomasstiftes, war 1336 bischöfliches Lehen der Lichtenberger, vermutlich
seit 1274, gehörte bis 1803 zum Amt Lichtenau, dann im Großherzogtum
Baden zum Amt Rheinbischofsheim, ab 1856 zum Amt Kork, 1881 zum Amt
Kehl und seit 1973 zum Ortenaukreis1. Heute ist Hausgereut mit seinen 196
Einwohnern Stadtteil der am 1. Januar 1975 neugegründeten Stadt Rheinau.

Schon im 13. Jahrhundert besaß das Dorf eine Kapelle, von der wir nur wissen
, daß sie im Jahre 1288 so baufällig war, daß sich ein Wiederaufbau nicht
mehr lohnte.

Kirchlich gehörte die Gemeinde zur Pfarrei Kork, der ältesten der drei Ur-
pfarreien des Hanauerlandes: Scherzheim, (im 9. Jahrhundert, eine Gründung
des Klosters Schwarzach); Rheinbischofsheim (1218 zum erstenmal
erwähnt) und Kork, wo schon zur Zeit Karls des Großen eine Kirche stand,
die dem hl. Dionysius geweiht war.

Das Kirchspiel Kork reichte im 13. Jahrhundert von Hausgereut im Norden
bis Sand und hinüber nach Legelshurst, war also in etwa identisch mit der
Korker-Waldgenossenschaft. Allerdings schloß ein Artikel des Korker-
Waldbriefes von 1476 die Einwohner von Hausgereut vom Waldgenuß aus2,
weil sie der Genossenschaft durch unberechtigtes Holzfällen in einem
Genossenschaftsbosch großen Schaden verursacht hatten. Das Waldgericht
entschied den Ausschluß und die Bestrafung der Hausgereuter mit 120 Pfund
Pfennigen (= 240 Gulden), eine gehörige Strafe. Durch Vermittlung des
Bannherrn, Graf Jakob, wurde ihnen 1478 die Geldstrafe zwar erlassen, aber
der Ausschluß von Wald und Weide blieb bis zur Auflösung der Waldgenossenschaft
1812 bestehen.

Die sehr ungünstige Lage Hausgereuts an der Nordgrenze des Kirchspiels
führte schließlich zu Klagen: der Weg nach Kork, etwa 12 km, sei zu weit
und zu schwierig, vor allem im Winter könne man des öfteren dem Meßopfer
nicht beiwohnen, noch die Kinder in der Pfarrkirche taufen lassen. In den
Jahren 1283—1288 betrieb man deshalb die Loslösung von Kork und erreichte
die Genehmigung des Bischof Konrads III., eines Lichtenbergers
(1273—1299) und des für das rechtsrheinische Bistumsgebiet verantwortli-

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