Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
69. Jahresband.1989
Seite: 168
(PDF, 111 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1989/0168
Verschiedene Umstände, auch Schulden, welche auf dem Gut lasteten, ver-
anlaßten die Erben von Johann von Mundolsheim, das Gut für die Summe
von 27000 Gulden an den Feldmarschall Reichsfreiherr von Dungern zu verkaufen
, der das Gut bis zum Jahr 1801 besessen und unaufgefordert bei der
Ortenauer Reichsritterschaft (Rittertruhe) versteuert haben soll.

Die Familie von Dungern verkaufte das Gut am 19. August 1801 an den Freiherrn
von Ritz, seinerzeit wohnhaft in Offenburg.

Mit dem Erlöschen des Mannesstammes der Grafen von Hanau-Lichtenau
kam das Hanauerland 1736 an die Herrschaft Hessen-Darmstadt.

Die bisher von den Grafen von Hanau-Lichtenberg wiederholt bestätigte
Reichsfreiheit des Gutes wurde von den hessischen Beamten sofort angezweifelt
. Es kam zu verschiedenen Streitereien. So wurde z. B. dem Gutsschäfer
verboten, das „Waidrecht" im Banne Bischofsheim und Freiste«
auszuüben. Der „Große Bosch" sollte abgeholzt und zu „zahmen Feldgütern
und Wiesen" umgewandelt werden. Bei der Gründung der Stadt Neu-
freistett, 1745, wurde willkürlich auf dem Territorium des Gutes eine Straße
und Gräben sowie eine Tongrube angelegt, um den Ton für die neue Ziegelhütte
in der Maiwaldstraße (heute Haus Nr. 29) graben zu können. Nach langem
Hin und Her und nachdem die Familie von Mundolsheim einen
Advokaten aus Straßburg eingeschaltet hatte, ließ die hessen-darmstädtische
Verwaltung die Sache zunächst auf sich beruhen.

Aus den bis heute bekannten Archiv-Unterlagen geht nicht hervor, inwieweit
die Familie von Mundolsheim für die Inanspruchnahme ihres Grund und
Bodens zum Bau der Stadt Neufreistett und des „Kückhschen Kanals" entschädigt
worden ist.

Als im Jahr 1803 das rechtsrheinische Hanauerland an das spätere Großherzogtum
Baden fiel, flammte der alte Streit um die Reichsunmittelbarkeit des
Gutes wieder auf.

Dieser wurde 1803 von Kaiser Franz II. in Wien dahingehend entschieden,
daß es außer Zweifel ist „ . . . daß das Rittergut in Freisten ein für sich
selbständiges Territorium mit Territorialhoheit ausmacht, worauf nur die
Kaiserliche Majestät, das Ortenauer Reichsritterdirektorium, der adelige
Besitzer in keinem Falle aber Nachfolger der Grafen von Hanau-Lichtenberg
Rechte gleich welcher Art sie auch sein mögen, auszuüben berechtigt
sind . . ."

Franz II. legte 1806 die deutsche Kaiserkrone nieder, und damit erloschen
auch die Rechte der Ortenauer Reichsritterschaft.

168


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1989/0168