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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
69. Jahresband.1989
Seite: 181
(PDF, 111 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1989/0181
Überrheinische Gemeindewälder zwischen Freistett
und Greffern nach dem Rheingrenzvertrag von 1840

Ludwig Uibel

Im rechtsrheinischen Teil des Oberrheinlandes zwischen Oos und Bleich,
also in der Ottenau, vollzog sich die Besiedlung im Frühmittelalter im
wesentlichen auf zwei Linien: Im Osten am Fuß des Schwarzwaldes, im
Westen entlang dem Hochgestade des Rheins. Die beiden Hauptverkehrswege
, die Bergstraße und die Rheinstraße dokumentieren diese Entwicklung
. Das Zwischenland war durch große Wälder und Sümpfe charakterisiert
(Kinzig-Murg-Fluß). Die Rheindörfer hatten diesen Waldstreifen am Ostrand
ihres Lebensraums. Im Westen, in Wäldern versteckt, floß der Rhein.
Er war die geographische Achse ihrer Heimat, wichtiger Verkehrsweg und
ergiebiges Fischwasser. Die Wälder, auch die am Rhein, lieferten Holz und
Weide. Mit dem Anwachsen der Bevölkerung und dem daraus sich ergebenden
Landausbau um die Jahrtausendwende waren die Gemeinden gezwungen,
Eigentumsgrenzen festzulegen. Die Wälder im Osten wurden genossenschaftlich
erfaßt. Freistett wurde Teilhaber am Maiwald, die Rheingemeinden
von Helmlingen bis Greffern wurden zu Waldgenossen am Fünfheim-
burger Wald. Für die Rheinwälder wurde offenbar nie ein genossenschaftlicher
Zusammenschluß angestrebt. Die Rheinwälder waren einfach das westliche
Hinterland der Anliegergemeinden. Ihre gegenseitige Abgrenzung fällt
vielleicht auch in die Zeit der Bildung der östlichen Waldgenossenschaften,
als das Bestreben bestand, auch vom letzten Baum zu wissen, wem er gehöre
. Als Eigentümer kamen nur die Gemeinden, evtl. die Kirchspiele in Frage.
Die Rheinwälder wurden Allmend. Bei der Festlegung der Allmendwälder
war deren Abgrenzung ohne Zweifel der volle Rhein. Der Rhein war aber
ein Wildwasser, und er verlegte seinen Hauptlauf und die Nebenläufe nach
dem Gesetz des Zufalls zwischen den beiderseitigen Hochgestaden.

Die Festlegung der Rheingrenze seit dem Dreißigjährigen Krieg

Die Existenz der Bewohner der Ufergemeinden hing aber wesentlich auch
vom Waldbesitz am Rhein ab, denn Äcker, Weiden und Wald waren im Wirt-
schaftsgefüge des Dorfes aufeinander abgestimmt und duldeten keinen
Eingriff. Man konnte deshalb seine Existenz nicht den Zufällen des Rheinverlaufs
aussetzen, der unter Umständen im Verlauf eines Hochwassers den
ganzen Rheinwald abtrennen konnte. Links- und Rechtsrheiner waren sich
offenbar darin einig, daß an den einmal festgelegten Gemarkungsgrenzen,

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