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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
69. Jahresband.1989
Seite: 184
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änderung der Gestalt der Banngrenze sollte das Eigentum in seinem Wert erhalten
werden.

Unter die Zurückgabe sollten aber nur Inseln fallen und keine Teile des Festlandes
. Da manche Inseln aber bei Niedrigwasser zu Festland wurden, definierte
man als Insel das Landstück, das bei mittlerem Wasserstand vom
Wasser umflossen war. Für unser Gebiet galt der Helmlinger Pegel, dessen
Stand bei Mittelwasser 114 Zoll unter Null lag.7

Das Gremium, das sich mit der Gestaltung der neuen Banngrenze befassen
sollte, nannte sich „Rheingrenzberichtigungskommission". Sie trat zum ersten
Mal im Jahre 1817 in Basel zusammen. Zu ihren Mitgliedern gehörte
auch Johann Gottfried Tulla als Geometer und Wasserbauingenieur. Wie bei
den Plänen zur Rheinkorrektion leistete er auch hier die maßgebenden
Beiträge8, obwohl er den laufenden Geschäftsverkehr dem Hauptmann
Scheffel (dem Vater des badischen Dichters) überließ. Die Arbeiten der
Kommission dauerten bis zum Jahr 1828 und hatten als Ergebnis a) den
Grenzvertrag von 18279, b) die topographische Karte des Rheinstroms. Die
o. a. Kommission hatte in Basel auch über die Tullaschen Pläne zur Rheinkorrektion
zu beraten. Die Diskussion über dieses Thema kam aber überhaupt
nicht vom Fleck. Tulla zweifelte schließlich am Willen der französischen
Seite zur Durchführung der Korrektion überhaupt, ja er hatte erfahren
, Frankreich würde lieber von Straßburg bis Lauterburg einen Kanal
bauen.10

Diese Situation war wohl der Hauptgrund dafür, daß der Grenzvertrag von
1827 die Arbeit mehr lähmte als förderte. Er enthielt keinerlei Regelung über
die geplante Korrektion, auch gingen seine Bestimmungen überhaupt nicht
darauf ein, daß die neue Rheinbanngrenze (mit Ausnahme eines kleinen
Stückes bei Seltz) schon festgelegt und die Grenzsteine schon im Boden
saßen.11 Nach 1833 wurde der Vertrag, der nie ratifiziert wurde, überarbeitet
und um die fehlenden Bestandteile (Korrektion und die Beschreibung der
Rheinbanngrenze) ergänzt, so daß die überarbeitete Fassung im Jahre 1840
(5. April) völkerrechtliche Bedeutung erlangen konnte.12

Tulla starb allzufrüh schon im Jahre 1828. Aber die seit 1821 gesetzten bzw.
geplanten Rheinbanngrenzsteine werden heute , Julia-Steine" genannt. Diese
konnten aber vor der Korrektion zu einem beträchtlichen Teil gar nicht
gesetzt werden, da ihr vermessener Standort mitten im tiefen Wasser lag
(z. B. Nr. 89 und Nr. 94). Der Rest stand meist im Gelände, das vom Hochwasser
bedroht war und konnte im ungünstigsten Falle weggespült werden.
Um diesen Unsicherheitsfaktor zu beseitigen, wurden deshalb zur Sicherung
der Vermessungspunkte ,,Rheinmarken" (Rückmarksteine) gesetzt. Diese
Rheinmarken hatten dasselbe Format wie die Tulla-Steine. Eine solche
Rheinmarke sitzt jeweils auf der Verbindungslinie eines Tulla-Steins mit

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