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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
69. Jahresband.1989
Seite: 186
(PDF, 111 MB)
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Der Stein TW. 97 am Hochwasserdamm an der Banngrenze der Gemeinden
Helmlingen und Scherzheim, im Gewann Bauersmatten

Repro: Erich Krauß

In dem von mir beschriebenen Rheinabschnitt wurde die Rheinbanngrenze
durch die Grenzsteine Nr. 89 bis Nr. 96 festgelegt. Als der Stein Nr. 89 vor
der Korrektion vermessen wurde, lag sein Standort im Wasser. Heute ist
durch den Bau der Staustufe Gambsheim dieser Zustand wieder hergestellt.
Der Stein stand nämlich nördlich des Freistetter Brückenkopfs und mußte
weichen, als das Ufer dort ein Stück zurückverlegt werden mußte. Der Stein
Nr. 90 wurde auch ein Opfer von Baggerarbeiten. Immerhin steht an seinem
Platz ein niederer Granitstein, der den Höhepunkt 126,4 markiert. Man findet
diesen Standort an der Südwestecke eines kleinen, fast quadratischen
Baggersees, der am Südrand des großen Helmlinger Baggersees liegt. Zum
Auffinden dieses Ortes wie auch die der Standorte der Steine Nr. 91—95
ist die von mir benutzte Karte 1:25000, Blatt 7213 zu empfehlen (siehe
Anm. 2). Um zum Stein Nr. 91 zu gelangen, müssen wir etwa in Höhe der
Renchmündung den Rhein überqueren und treffen dort auf ein Waldstück,
das den Namen „Beilenkopf' trägt. Im Südteil dieses Beilenkopfs ist der
Höhepunkt 126,0 in der Karte eingetragen. Hier steht der Stein Nr. 91 (bei
der Tafel ,,Foret domaniale d'Offendorf'). Leider ist von ihm nur noch die
untere Hälfte vorhanden. Vielleicht wurde der obere Teil ein Opfer des Vermessungsverfahrens
. Vom Stein Nr. 91 aus führt die Rheinbanngrenze fast

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