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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
69. Jahresband.1989
Seite: 196
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Rheinufer nach Norden begeben und dabei stoßen wir nach Passieren der
Gemarkungen Helmlingen, Scherzheim, Lichtenau und Graueisbaum am
Brückenkopf der Fähre Greffern-Drusenheim auf das nächste überrheinische
Eigentum. Es handelt sich um 2 Parzellen desselben Geländestücks, in
das sich die elsässischen Gemeinden Drusenheim und Dalhunden teilten.
Dieses Areal ist das Landstück, der von der Grenzsteinlinie 93-94-95-96
vom Grefferner Rheinbogen abgeschnitten wird. Dieser Kreisabschnitt wird
durch einen „Radius" in 2 Teile im Flächenverhältnis 3:2 zerlegt. Der
größere, westliche Teil (35,97 ha) gehörte zu Drusenheim, der kleinere, östliche
(24,10 ha) zu Dalhunden. Die beiden Gemeinden konnten sich mit
ihren rechtsrheinischen Gemarkungsteilen offenbar nicht recht anfreunden.
Beide verkauften ihr Gelände bereits in den Jahren 1859 bzw. 1860 an die
badische Wasser- und Straßenbaudirektion.32 Die Entscheidung der beiden
Gemeinden ist leichter zu verstehen, wenn man die Rheinkarte von 1838 ansieht
. Vor der Rheinkorrektion bestand der besagte „Kreisabschnitt" fast
nur aus Wasserflächen und Kiesbänken. Der badische Staat wollte durch diesen
Kauf das Rheinvorland ergänzen (wie schon gegenüber Offendorf praktiziert
), das er sich von den elsässischen Gemeinden ja nicht auf dem
Gesetzeswege beschaffen konnte. Rein wirtschaftlich war von dem fraglichen
Land nicht viel zu erwarten. Der heranwachsende Wald würde auf
Jahrzehnte hinaus nur Gestrüpp erbringen, die Jagd würde lange unergiebig
sein. Immerhin bezog das Land Baden vom Drusenheimer Teil im Jahre
1901 80 Mark Jagdpacht (Nach dem elsässischen Jagdgesetz war der Eigentümer
„Baden" jagdberechtigt). Die Fischerei erbrachte im selben Jahr
30 Mark. Da die Altrheinarme des Gebiets zum Rhein hin offen waren, war
die elsässische Landesverwaltung die Nutznießerin.33 Rund 100 Jahre nach
dem Erwerb dieses Rheinbogenabschnitts verkaufte der Staat (das Land
Baden-Württemberg als Rechtsnachfolger) am 23. 11. 1961 denselben an die
Gemeinde Greffern. Die verkaufte Fläche hatte eine Größe von 56 ha. Etwa
4 ha wurden für die Uferbauten benötigt. Der Verkauf erfolgte wie auch der
des ehemaligen Offendorfer Geländes an Freisten im Rahmen des Verkaufsangebots
des Rheinvorlandes an die Anliegergemeinden (siehe Anmerkg. 18).34

Das linksrheinische Gemeindeeigentum der badischen Gemeinden Greffern,
Graueisbaum, Lichtenau, Helmlingen und Scherzheim (Roßmörder)

Greffern

Wir setzen jetzt bei Greffern auf das linke Rheinufer über und treffen dabei
auf den linksrheinischen Gemarkungsteil dieser Gemeinde. Schon bei der
Vorbereitung der Zuteilung dieses Geländes gab es für Greffern Schwierigkeiten
. „Greffern bekommt von Dalhunden alles rechts der neuen Grenze

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