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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
69. Jahresband.1989
Seite: 200
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3. Im Jahre 1878 kaufte diese Eigentümergemeinschaft von Lichtenau auch
das restliche Viertel.

Die beiden letzten Verkäufe umfaßten das unergiebige Waldgebiet „Rohrkopf
' (1894 Weiterverkauf an Scherzheim).

Der Verkauf von 1800 wurde nie rückgängig gemacht, denn aus der Beilage
2 des Rheingrenzvertrags von 1840 geht hervor, „daß die Grenze
(Nr. 92—93) Privateigentum durchzieht, d.h. daß östlich dieser Linie elsäs-
sisches Privateigentum, eben das 1800 von Lichtenau verkaufte, liegt. Die
von Lichtenau 1834 an die Rheingüterentschädigungskasse bezahlte Summe
betraf die Domänengüter in der Gemarkung Lichtenau (in Galgenfeld und
Nachtweide), die die Gemeinde als Ersatz für den Kastenwörth erhielt, nun
aber zu behalten wünscht, obwohl der Entschädigungsgrund weggefallen ist
(siehe Anmerkung 41). Im Jahre 1823 war Lichtenau nicht im vollen Besitz
der linksrheinischen Güter, wohl aber der vollen Gemarkungsrechte über
das Areal, das man ihm zuerkannte, auch wenn es ihm nur zur Hälfte gehörte
, denn zu jener Zeit wurde die neue Rheinbanngrenze ausgesteint. Die Abstoßung
allen linksrheinischen Waldbesitzes durch Lichtenau stieß sicher
nicht auf einhellige Zustimmung der Bürger, denn bei dem dringenden Bedarf
an Brennmaterial ging mancher von ihnen über den Rhein, um im dortigen
Gemeindewald dürres Holz zu sammeln oder Dornen zu stocken, wie
es auch mein Großvater tat. Dieses Holz kostete nichts und war gerade für
die ärmere Bevölkerung eine willkommene Ergänzung des Holzvorrates.

In der vorgefaßten Reihenfolge meines Vorgehens käme jetzt Scherzheim an
die Reihe. Aber aus Gründen, die mit dem räumlichen Umfang der Behandlung
dieses Gemarkungsteils zusammenhängen, überspringe ich dieses
Areal und komme linksrheinisch auf der Höhe der Renchmündung zu zwei
Miniaturgemarkungsteilen, die zusammen ein Dreieck bilden mit der Spitze
im Grenzstein Nr. 91. Von dieser Spitze läuft eine Seite in Richtung Stein
Nr. 90, die andere in Richtung Scherzheimer Kirchturm (RM 91 S), beide
jeweils bis zum linken Rheinufer. Die Bodenfläche dieses Dreiecks beträgt
8,45 ha. Diese Figur wird nun von der Spitze aus in zwei Teile geteilt und
zwar so, daß der nördliche Teil eine Fläche von 5,40 ha, der südliche Teil
eine solche von 3,05 ha umfaßt. Das nördliche Teildreieck stellte den überrheinischen
Gemarkungsteil von Helmlingen dar, der südliche den der
Staatsgemarkung Gailing. Die zuletzt genannte Gemarkung wurde von keinem
Bürger bewohnt. Sie stellte den Überrest des Lebensraums des untergegangenen
Dorfes Gügelingen dar.46

Am 5. 10. 1921 wurde vom badischen Landtag eine neue Gemeindeordnung
beschlossen, die im § 5 verlangte, daß alle abgesonderten Gemarkungen bis
zum 1.1. 1925 durch Anordnung des Ministeriums des Innern mit benachbarten
Gemeinden vereinigt werden sollen.47 Damit hatte die Stunde der

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