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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
69. Jahresband.1989
Seite: 204
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,,wegen des Wassers sowie wegen dem Waldhüter, um denselben nicht zu
verwöhnen" (1888).54 Der Einwand mit dem Hochwasser war nicht zu widerlegen
, da der ganze Roßmörder vor dem Hochwasserdamm liegt.

Die badischen Gemeinden mit linksrheinischem Besitz hatten zu den elsässi-
schen Nachbargemeinden Beziehungen, die sich aus Artikel 4 des Grenzvertrages
ergaben (Ausübung aller Fragen der öffentlichen Verwaltung seitens
des Hoheitsstaates). So gehörte der Roßmörder zur Gemarkung Offendorf.
Auch hier wäre der Begriff „Gemeindeverwaltungsbezirk" besser gewesen.
Zwischen Lichtenau und Drusenheim bestand eine entsprechende Beziehung
. Diese Beziehungen waren kostspielig. So zahlte Scherzheim für das
Jahr 1888 eine Umlage von 139,80 Mark. Auf eine Beschwerde der Gemeinde
Istein hin kam der Stein ins Rollen. Baden wies daraufhin, daß die elsäs-
sischen Gemeinden von der Umlage an badische Gemeinden befreit seien,
worauf der Kaiserliche Statthalter verfügte, daß auch die badischen Gemeinden
vom Rechnungsjahr 1890/91 ab nicht mehr zur Umlage herangezogen
werden sollten.56

Zum Schluß bleibt noch eine Bemerkung darüber nachzutragen, wie die
Scherzheimer zum Holz- und Heumachen in den Roßmörder kamen, und
wie sie das Holz und das Heu heimbrachten. Für den reinen Personentransport
stand ein größerer, gemeindeeigener Nachen (,,Kreuzdrubord") zur
Verfügung. Dieses Schiff konnte rund 20 Leute aufnehmen. Seine Landestelle
lag am rechten Renchufer, ca. 400 Meter oberhalb der Mündung des
Flusses, so daß man von Scherzheim aus auf kürzestem Wege durch den
Scherzheimer Wörth zum Boot gelangen konnte. Die starke Strömung des
Rheins und die Untiefen der überfluteten Kiesbänke erforderten einiges
Geschick der Bootsfahrer (Bericht von Karl Feßler, 91 Jahre). Der Nachen
wurde während der Überfahrt bis zu einem Kilometer stromabwärts getrieben
. Um am Abend wieder gemeinsam heimfahren zu können, verständigten
sich die Holz- und Heumacher in dem 2 km langen Wald durch Pfiffe und
den Ruf „Heime". Der Holz- und Heutransport erfolgte mit dem Pferdebzw
. Kuhfuhrwerk über die Greffern-Drusenheimer Schiffbrücke.

Vom Jahre 1894 an bis 1918 bestehen die Akten über den Roßmörder nur
noch aus Holzhiebgesuchen und deren Genehmigungen. Die Scherzheimer
erfreuten sich in dieser Zeit eines ungetrübten Genusses ihres überrheinischen
Waldes, bis das Ende des 1. Weltkriegs ihnen diesen Besitz entzog.

Was in den Jahren 1919—1948 noch folgt, könnte man mit der Überschrift
„Der lange Abschied vom Roßmörder" versehen. Zuerst befürchteten die
Gemeindevertreter nicht, daß dieser Besitz gefährdet sei im Vertrauen auf
die Weitergeltung des Grenzvertrags von 1840, was man aus dem Artikel 51
des Versailler Friedensvertrages auch herauslesen kann („ . . . Die Bestimmungen
der Verträge, die die Festsetzung der Grenze vor 1871 enthalten.

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