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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
69. Jahresband.1989
Seite: 242
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Kaiser Leopold I.

einem rechtlichen oder auch nur gewohnheitsrechtlichen Zusammenhang
mit einem Gebiet gestanden hatten, das jetzt zu Frankreich gehörte (seit immer
, seit 1552, seit 1648 oder 1678). Ziel der vor allem gegen deutsche Territorien
gerichteten Politik war letztlich der Rhein und damit eine rationale
Lineargrenze, wie sie den Bedürfnissen des französischen Staates am besten
zu entsprechen schien. Auf dem Weg der Reunionen wurden zunächst die
vielfach unklar definierten Rechts- und Abhängigkeitszustände im Elsaß im
Sinne einer eindeutigen Unterordnung unter die französische Souveränität
neu geregelt — Höhe- und Endpunkt dieser politisch-juristischen Flurbereinigung
war nach der Mediatisierung der Dekapolis die Einverleibung Straß-
burgs 1681. Daneben fanden auf der Basis kühner Konstruktionen, bei denen
häufig längst verschwundene Rechtszustände als Vorwand dienten, verdeckte
Annexionen im ganzen linksrheinischen Gebiet von Basel bis Luxemburg
statt. Territorien, die die Reunionskammern für Frankreich in Anspruch
nahmen, erhielten sofort Besatzungstruppen. Die neuen Grenzen sollten mit
ausgedehnten Festungsbauten gesichert werden, die zugleich Einfluß auf das
rechtsrheinische Vorfeld verschafften, wenn nicht ohnehin an strategisch
günstigen Stellen auf dem jenseitigen Ufer Brückenköpfe errichtet wurden.

Mit den Reunionen änderte sich auch die französische Reichspolitik. Die
bisher gepflegte Zusammenarbeit mit deutschen Fürsten verlor an Wichtigkeit
, auch wenn es — nicht zuletzt aus Furcht, mit Reunionsansprüchen
überzogen zu werden — weiterhin eine starke profranzösische Gruppe im
Reich gab (die drei Kurerzbistümer, Münster, Pfalz, Brandenburg). Gerade
auch dieser Mangel an Geschlossenheit im Reich verhalf der Reunionspoli-
tik zum vorläufigen Erfolg. Vor allem aber waren Kaiser und Reich mehr
mit der Türkengefahr beschäftigt als mit den Verhältnissen an der Westgren-

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