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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
69. Jahresband.1989
Seite: 258
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1989/0258
,, . . ., ja gegen so vielfaeltig und zum oefftern wiederholte Koenigli-
che Versicherungen / nunmehro ueber alle diese / und viel andere ungerechte
barbarische Feindthaetlichkeiten gantz unversehens das Heil.
Roem. Reich Friedbruechiger Weise mit grosser Gewalt angegriffen
/ die Vestung Philippsburg dem Kaeiser und dem Reich abgenommen
/die Chur. Pfaelzisch=Chur=Trierisch=und Chur=Maeinzische
respective Land / Staedt und Vestungen / sammt angraentzenden Fuer-
stenthumorn / nicht weniger die diß= und jenseits Rheins gelegene
Reichs = Staedte ueberfallen / den Fraenck = Schwaeb = und Ober =
Rheinischen Craeiß gebrandschaetzet / gepluendert / und darinn mit
Sengen und Brennen / auch Veruebung aergerlicher Unthaten / und
grosser Grausamkeiten verfahren / das Kaeis. Cammer=Gericht zu
Speyer mit anbefohlener Hinwegnehmung der Besoldungs=deponir-
ten / und so gar der Armen=Gelder / auch aller daselbst noch befundenen
Cameral=Acten zerstoeret/. . ."6

Die Reichsversammlung kommt zu dem Schluß, daß die Franzosen zum
Reichsfeind zu erklären sind:

, ,also selbe / und dero Helffers=Helffern / nunmehro auch ex parte Im-
perii, und zwar nach allerseits einhelligem Schluß formaliter dafuer
(seil.: für einen Reichsfeind) zu declariren/der abgenoethigte Krieg
wider sie fuer einen allgemeinen Reichs=Krieg zu halten/und im
Reich zu publiciren/. . ."7

Interessant die Reaktion des Kaisers auf dieses Gutachten:

„Dieses des Reichs Gutachten ist von Jhro Kaeis. Maj. vermittelst eines
Kaeiserl. Commissions-Decrets approbirt/jedoch bey demselben
annoch erinnert/daß die Cron Franckreich nicht weniger als Anno
1544. geschehen/vor einen Feind nicht nur des Reichs/sondern der
Christenheit/nicht anders als der Tuercke selbst/zu achten waere / fol-
gendermassen. . ."8

Die beiden folgenden Texte stammen aus dem Jahr 1695 und sind Schreiben
an den „allgemeinen Stätttag, alß auch . . . Craijs Convent"9 entnommen.
Mit beiden Schreiben wollte man wieder die Befreiung von bestimmten Abgaben
erreichen, da man angeblich (und man kann wohl davon ausgehen,
daß das auch den Tatsachen entsprach) noch nicht wieder zahlungsfähig war.
Um Verständnis dafür zu erwecken, wird berichtet, wie der Feind vorging
und welche Schäden man zu beklagen hat. Lassen wir die Stadtoberhäupter
von 1695 sprechen:

„ . . . daß vor daß Erstere durch den Entsetzlichen von dißen frant-
zößl. feindt ohnerhört verbrachten Brandt, da nit ein eintziges hauß
stehendt gebliben, sonderen alles zuer Aschen werden müeßen, nach

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