Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
69. Jahresband.1989
Seite: 260
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erbawen lassen; Sobaldt nun dises geschehen, so baldt hat der Feind disen
ruinnirten orth wider in die Contribution gezogen, und so forth all Jährlich
an gelt, harter frucht, haabern, hew und Stroh im werth von etlich 1000 fl.
lifferen müssen. Da dann 6. Dise Contribution nicht von Colectation der
vorhandenen in grundt erarmbten Burgerschafft (da dise Statt ausser den
Mauren kein einzigen Burger oder Underthann zu Colectiren hat) gezogen
werden kan, sondern dise gelter eintweders durch anlehnen, oder Verkauf-
fung eines stückh Waldts nach den andern, all Jährlich aufgebracht werden
muß, . . ."

Geben d. 6 Maij 1695""

Der Text vom Mai 1695 ist in verschiedener Hinsicht aufschlußreich. Zum
ersten informiert er uns darüber, was mit den Einwohnern Offenburgs während
und nach dem Brand geschah. Es klingt so, als hätten sich keine Menschen
während der Katastrophe in der Stadt aufgehalten. Manche seien zwar
anschließend „vor Kummer und Jammer" gestorben, aber von Menschenopfern
in direktem Zusammenhang mit dem Brand ist nicht die Rede.

Allerdings erfahren wir, wie planmäßig und „professionell" die Verbrennung
der Stadt vorgenommen wurde — der Text liefert so wichtige Hinweise
auf die Vernichtungstaktik des 17. Jahrhunderts.

Vor allem der zweite Text vermittelt einen Eindruck von der Stadtbefestigung
vor dem Brand, stellt also einen wichtigen Beitrag zur Rekonstruktion
Offenburgs vor 1689 dar. Außerdem gibt er uns durch die Aufzählung verlorener
Güter Einblick in das Alltagsleben des 17. Jahrhunderts.12

Die Schäden, über die in diesen beiden Texten nur überblickartig berichtet
wird, wurden für den Reichstag in Regensburg im Zusammenhang mit dem
Friedensschluß von Ryswik 169713 detailliert mit Wertangaben aufgelistet.
Diese „Schadenberechnung" ist im Stadtarchiv Offenburg als Original14 erhalten
und soll hier wiedergegeben werden:

„Specificatio.

Jenigs Schadens, auch Kriegsuncösten neben den angesezten Contributionen, von Zeit
deß Brandts, so von dem frantzosen geschehen. Daß.

([Randbemerkung:] So daß gelth so man der garnison geben müsßen ad 24000 fl undt
die Ao 168 .. . st contribution + 1500 fl.)

Erstlich die Pfarrkirch sambt dem großem thurn, auch gärner. 25000 fl.

Item die Zwo große glockhen so dato zue Brisach in dems.

Münster aldorten sambt noch 5. kleineren ad 150. Centner. 7500 fl.

Item 6. glockhen auff den thürnen ad 20. Centner 1000 fl.

Item 18. Metallene stückh, darrunder Eine große Feldtschlang
undt 4. große Falcconen sambtlich ad. 3500 fl.

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