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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
69. Jahresband.1989
Seite: 262
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1989/0262
biß 697. auch inclusive drauffgangen gethan. 1558.fl 5.ß.2p.

Item die, Lateinische wie auch teutsche Schulheußer,
so in Zweij Separat und wohlgebauenen gebäuten

gestanden. Per. 4000 fl.

Item daß Messirhauß

Per. 600 fl.

Item beede Predicatur Heußer, so in ahn sehnlichen
gebäuten gestanden

Per. 4000 fl.

Ferner vermög von ietzigenen Spithahlherren eingelegter
Specification, ist der ietzige große Schaden, so auß dem
Brandt erstanden, in allenen sub Nmo 10 Zue ersehen.

so gethan. 32590 fl.

Item die Stadgutsch, sambt Roßß, andermen Reudtviech,
2. trögen. 2. Karch, sambt dem geschiff undt geschirr
in allenen.

Per. 700 fl.

46278.fl 5.ß.2.p

[klein:] N3 die Ellende herberg des arme Spithal sambt mobilien 1500 fl.
Summarum aller Ergangener Schaden. 772470 fl.2.p.

6 [so!] Mahl Hundert taussent Siben Zweij Siebenzig Taussent, Vier Hundert Undt
Siebenzig gülden. Zwen Pfenning."

Diese Quelle ist von größter Bedeutung für die Offenburger Stadtgeschichtsschreibung
. Wir erfahren genau, welche öffentlichen Gebäude vor
1689 existierten und was sonst noch öffentlicher Besitz war. Außerdem
dürfte auch mancher Kultur- oder Wirtschaftshistoriker dankbar für bestimmte
Angaben sein: die Erwähnung einer „Rossmühl mit 4. Gängen"
zum Beispiel dokumentiert ein Stück Offenburger Technik- und Wirtschaftsgeschichte
, ebenso wie das Wissen um eine „Stadgutsch" mit minuziös
aufgelistetem Zubehör unser Bild vom Alltagsleben einer Reichsstadt
des 17. Jahrhunderts um eine Facette reicher macht.

Zu der Schadensberechnung seien einige quellenkritische Bemerkungen gestattet
:15

Im Stadtarchiv Offenburg liegen 3 gedruckte Zusammenstellungen des
Schadens vor: bei K. Walter16, in der Zeitung ,,D'r alt Offeburger", Nr. 63
vom 29. Juli 190017 und bei E. Batzer18. Batzer hat erklärtermaßen
Walters Version übernommen. K. Walter macht leider nur vage Angaben
über seine Quellen. Er redet vom „Schaden, der sowohl nach den Akten,
als nach einer mehrfach im Druck erschienenen Zusammenstellung, die wir
ergänzt [!] hier wiedergeben, eingehend aufgeführt ist wie folgt: . . .">9
Batzer schließt seiner Wiedergabe quellenkritische Anmerkungen an.20
Unter anderem stellt er Unterschiede zwischen dem Abdruck Walter-Batzer
und der Version des „Alt Offeburger" fest. Diese Unterschiede sind relativ
geringfügig. Batzer nennt noch andere Abdrucke, auf die hier nicht einge-

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