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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
69. Jahresband.1989
Seite: 263
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gangen werden soll. Er bedauert, daß es ihm nicht möglich gewesen sei, einen
Originaldruck aufzutreiben. Das städtische Museum habe ein Exemplar
gehabt, das in besagtem „Alt Offeburger" abgedruckt sei. Das widerspricht
jedoch den Angaben, die im „Alt Offeburger" der Aufstellung vorausgeschickt
werden bzw. in einer Fußnote zu lesen sind: es handele sich
um eine Wiedergabe einer ,,im Buchdruck erschienenen Vervielfältigung in
7 kleinen Oktavseiten", die der „Landsmann Karl Alexander in Heidelberg
" in einem Exemplar übersandt habe.21

Unser handschriftliches (!) Original ähnelt inhaltlich zwar den 3 vorliegenden
gedruckten Versionen, ist aber sicherlich nicht die (einzige) Vorlage
gewesen. Handschriftliche Bleistifteintragungen in der Schadensberechnung
, eine nachträgliche Numerierung der Blätter und nachträgliche Eintragungen
von Jahreszahlen in dem Aktenbündel, zu dem die Aufstellung
gehört, weisen allerdings daraufhin, daß diese „Specificatio" schon einmal
gründlich durchgesehen worden ist. Wahrscheinlich ist unser Original identisch
mit den „Akten", die K. Walter erwähnt. Dafür spricht auch, daß es
sich im selben Aktenbündel befindet wie die beiden unmittelbar zuvor zitierten
Texte, die K. Walter offensichtlich auch gekannt hat (s. o., Anmerkung
12). Der größte Unterschied zwischen den 3 gedruckten Versionen
und dem Original besteht darin, daß die Abdrucke die Schäden, die das Spital
zu beklagen hat, einzeln auflisten, während dies in der Handschrift nicht
erfolgt.

Die segensreiche Rolle, die die Kapuziner, deren Kloster dank guter Beziehungen
zu Ludwig XIV. als eine der ganz wenigen Baulichkeiten Offen-
burgs erhalten blieb, bei den katastrophalen Kriegsereignissen spielten, ist
im Ratsprotokoll vom 14. Mai 1697 dargelegt. Dieses sei abschließend
zitiert:

„Lunae (Montag), den 14. Mai 1697 — in pleno.
Herr Reichsschultheiß Franz Christoph Witsch proponirt in pleno
(trägt vor in vollzähliger Rathsversammlung) wie daß Jhro Wohlehrwürden
Herr pater Anthonius Rheinfeldensis dermaliger Guardian der
Herren patr. Capucinorum allhie einem gesammten löbl. Magistrat
sich sammt seiner angehörigen famuli nit allein ganz dienstlich und
demüthig empfohlen, sondern auch anbei angelegentlich jetzt gedachten
löbl. Magistrat ersuchen und bitten lassen, weilen leider durch den
vor 7 Jahren erlittenen grausamen französischen allgemeinen Stadtbrand
auch die nächst ihrem Gotteshaus und Kirchen angelegenen
Häuser nit verschont geblieben, sondern völlig in die Aschen gelegt
worden, bei derer künftiger wieder allgemach ergebender Reädifici-
rung (Wiederaufbauung) sie, die Herren P. P. Kapuziner, vielleicht
überbauet oder aber durch Machung neuer Fenster, Läden, Taglöcher
oder Lichter in ihrem Kloster, Kirchen oder Garten eintweder zum

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