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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
69. Jahresband.1989
Seite: 288
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Empfänger verspricht, daß er und die späteren Besitzer des Grundstücksjährlich
eine Rente zahlen werden, welche in einem bestimmten
Prozentverhältnis zu dem hingegebenen Kapital steht".23

Der „ewige Geldzins" konnte „unablösbar" sein oder aber auf die Lebensdauer
einer, zweier oder dreier genannter Personen abgeschlossen
werden.24

Im Gegensatz zu einem verzinslichen Darlehen war der Rentenkauf unwiderruflich
. Er fiel deswegen auch nicht unter das kanonische Zinsverbot.25

Der Rentenkäufer hatte seine Rentenberechtigung erhalten und konnte damit
niemals mehr die Rückzahlung des von ihm aufgebrachten Kaufpreises verlangen
. Aber auch der Rentenverkäufer konnte nicht die Kapitalisierung der
Rente erzwingen.26 Die Bedingungen dieser Art von Kreditbeziehung waren
z. T. relativ großzügig. Tilgbare und unablösbare Renten konnten für gewöhnlich
von einer Person auf eine andere übertragen werden, da die
Reallast, die an bestimmten Grundstücken oder Häusern haftete, ursprünglich
keine persönliche Schuld war.

Erst im Laufe des 14. Jahrhunderts änderte sich die Rechtsnatur des
Rentkaufs,

„denn er war nun nicht mehr eine Reallast, sondern eine rein persönliche
, überdies von sehen der Schuldner ablösbare Verpflichtung, die im
Grunde darin bestand, für die Nutzung fremden Kapitals eine Vergütung
zu zahlen."27

Faktisch bestand damit kein Unterschied zum zinsbaren Darlehen mehr.

Im allgemeinen lagen bei Geldzinsen die jährlichen Zahlungen bei 5 %, für
tilgbare Renten zwischen 5 % und 10 %.

Die Zinsleute der Weingartener Kirche — sie kamen aus Offenburg, Ortenberg
, Zell, Weierbach und Rammersweier — mußten den ewigen Geldzins
jeweils an Mariä Erscheinung entrichten.

Weitere 33 Zinsleute hatten einen sog. ablösigen Geldzins als feudale
Lehensabgabe zu leisten: als Gegenleistung für die Überlassung von Haus
und Hof.

Die Urkunde erwähnt weitere Namensnennungen, manche, wie folgender
z. B„ enthalten auch eine Jahresangabe.

So mußte Michael Botter aus Offenburg auf den Tag Philippus und Jakobus
jährlich vier Schillinge bezahlen für ein Lehen aus dem Jahr 1496.

Bemerkenswert ist die Belehnung eines Griesheimer Mühlguts durch die
Weingartener Kirche mit vier Gulden Rheinischer Währung, das im Jahr
1532 vom damaligen Schultheiß Georg Siegelin dem Weingartener Heiligenpfleger
Bastian Schütterlin verkauft hatte. Dazu gehörte Haus, Hof, Scheune
und Stall.

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