Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
69. Jahresband.1989
Seite: 325
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Brot

M Cos Rückgrat der Ernährung
fOr Front und Heimat. Deshalb:
Die Brotgetreideflache auf
dem Friedensstand halten!

Das Letzte leisten!

Bevölkerung zu verbreiten, offenbar in einem Ausmaß, daß sich der ,,Führer
" zu folgendem Kommentar veranlaßt sah:

„Wer von diesen Falschstücken Gebrauch macht, schädigt das deutsche Volk in seinem Existenzkampf
und begünstigt die Feindmächte. Er setzt sich dieserhalb als Volksschädling den
schwersten Strafen aus. Auch derjenige, der die Falschstücke findet und aufbewahrt, diese
weitergibt oder entgegennimmt, ohne den Fund anzugeben oder anzuzeigen, ist als Kriegswirtschaftsverbrecher
und Volksschädling anzusehen, der mit Zuchthaus oder sogar mit dem
Tode bestraft wird."29

Die Verschlechterung der Ernährungslage deutete sich Ende 1944 durch eine
Serie von Anzeigen an, in denen die Erzeuger von Milch, Fett, Gemüse,
Kartoffeln und Brot aufgefordert wurden: „Das Letzte leisten!"30

Die Verknappung des Warenangebots — „Ende des Krieges betrug die Verbrauchsgütererzeugung
noch 10 bis 15% des Vorkriegsstandes"31 — hatte
zur Folge, daß das Benötigte oder Gewünschte häufig auf illegale Weise beschafft
wurde. Die Zeitungen brachten zur Abschreckung Berichte über Prozesse
gegen solche „Volksschädlinge", unter Nennung des vollen Namens
und Wohnorts.

Weniger streng geahndet wurden das Umgehen der Bezugsscheinpflicht32
und Devisenvergehen33 in den beiden ersten Kriegsjahren. Die Strafen wurden
Anfang 1942 allerdings verschärft.34 Ein häufiger Verstoß war das
Schlachten ohne Genehmigung35 und Säumnis bei der Ablieferung von
Nahrungsmitteln. Landwirte, die Gemüse, Getreide, Kartoffeln, Fett oder
Fleisch für den eigenen Verbrauch zurückhielten, machten sich eines
„Kriegswirtschaftsvergehens" schuldig, hatten Gefängnis- oder Zuchthausstrafen
zu gewärtigen und wurden mit der „Abmeierung" bedroht, „da sie

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