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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
69. Jahresband.1989
Seite: 360
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1989/0360
Der Senat der Universität Freiburg, in dem die Professoren Sitz und Stimme haben, war
gegen die Berufung von Büß zum ordentlichen Professor des Rechts, weil er sich in den
„mannigfachsten Zweigen der Wissenschaften" versuche und bei „solcher Kraftzersplitterung
Oberflächlichkeit an die Stelle wissenschaftlicher Forschungen" setze. Dorneich
S. 36.

Sicherlich war Büß sehr vielseitig, und so fiel es ihm schwer, sich auf nur eine begrenzte
Fragestellung zu konzentrieren. Zuerst hat Büß Sprachen studiert und schon mit 19 Jahren
eine Preisaufgabe über den griechischen Dichter Pindar mit solcher Bravour gelöst,
daß sie als Doktorarbeit anerkannt wurde. Dann wandte er sich der Medizin zu, die er
erst viel später (1831) in Basel abschloß, weil er zwischenzeitlich mit dem Studium der
Rechte begonnen hatte.

So besaß Büß am Ende vier Doktorgrade, nämlich des staatlichen und kirchlichen
Rechts, der Philosophie und der Medizin. Auch als Büß schon juristische Vorlesungen
hielt, betreute er einen Sprachverein (Dorneich S. 38) und legte eine Friesische Grammatik
(1834) vor, die er aus dem Dänischen übersetzte.

Wahrscheinlich war bei der Kritik der Professoren-Kollegen auch ein gewisser Neid über
die vielseitige Begabung von Büß im Spiel. Der Verwalter (Kurator) der Universität stellte
Büß ein besseres Zeugnis aus. Deshalb wurde er 1836 zum ordentlichen Professor für
Staats- und Bundesrecht und 1844 zum Professor für Kirchenrecht berufen. Mit letzterer
Professur war die Ernennung zum Hofrat verbunden.

21 De servitutum, quam vocant acquisitivam, praescriptione secundum jus et romanum et
patrium, Freiburg 1829.

22 Die Berücksichtigung der älteren Rechtstradition hat Büß vom liberalen Jura-Professor
Rotteck den Vorwurf der „Naturphilosophie" eingetragen. Dorneich S. 23. Rotteck hat
grundsätzlich versucht, die wissenschaftliche Karriere von Büß zu verhindern; er warf
ihm Arroganz und Verschwommenheit in den Begriffen vor. Dorneich S. 20. 23—24.

23 Texte zur katholischen Soziallehre II, 1. Halbb. 1976, S. 54—86.

24 ebd. S. 82.

25 Die Bittschrift war eine Initiative des Kirchenrechtlers Prof. Amann, der deswegen später
seinen Lehrstuhl verlor. Von den 179 Unterschriften stammten 156 von Geistlichen.
Dorneich S. 61.

26 In der Flugschrift zur Rehabilitierung von Jan Hus, der auf dem Konstanzer Konzil
(1414—1418) als Irrlehrer verbrannt wurde, kommt der hl. Hieronymus zu Ehren, der sein
Leben der theologischen Wissenschaft verschrieben und den Märtyrertod erlitten hat.
Mit der Herausstellung dieses anerkannten Kirchenlehrers sollte der zu erwartende Vorwurf
der Kirchenfeindlichkeit widerlegt werden.

27 Dorneich S. 312.

28 Dorneich S. 283 u. 286. Büß hatte schon einen Schlachtplan: Seine Truppen sollten über
Frankreich und die Schweiz in das Hochrheingebiet eindringen.

29 Dorneich S. 284. Schon Ende 1848 hatte sich der Stadtrat für die Entlassung von Büß
ausgesprochen, wohl deswegen, weil er nicht auf seiner liberalen politischen Linie lag.
1852 hat der Senat der Universität Freiburg erneut die Versetzung von Büß — am besten
nach Wien — oder seine Pensionierung gefordert, weil er den Protestantismus als den
geistigen Vater der Revolution beschimpft hatte. Lediglich ein Theologieprofessor, Alban
Stolz, selbst eine Kämpfernatur, sprach sich gegen den Antrag aus. Die Regierung ließ
es mit einer Rüge für Büß — inzwischen war es schon die vierte — genug sein (vgl. Dorneich
S. 314—317).

30 Dorneich S. 287.

31 Dorneich S. 199.

32 J. Hartmann, Das Geschichtsbuch. Von den Anfängen bis zur Gegenwart. Frankfurt
1955, S. 163.

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