Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
69. Jahresband.1989
Seite: 375
(PDF, 111 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1989/0375
Somit galt als verbindliche Erbordnung das „Jus ultimae geniturae"17, das
„Minorat". Durch die Auswahl des jüngsten Sohns war gewährleistet, daß
der Hof möglichst lange von einem Besitzer bewirtschaftet werden konnte.
Gleichzeitig zögerte man den folgenden Erbgang hinaus und vermied die damit
zu entrichtenden Lasten.

Die Geschwister, die nicht auf einen Hof einheiraten konnten oder in dem
seit dem 17. Jahrhundert aufkommenden Handwerk bzw. Handel ihr Auskommen
fanden, blieben als Knechte oder Mägde auf dem elterlichen Hof.
Vermutlich haben sich seit dieser Zeit, wie in anderen Orten, die „Taglöhnergütchen
" entwickelt. Auf dem Hof ihrer Herkunft wies man ihnen als
„Geldersatz" ein kleines landwirtschaftliches Gut mit Behausung und Stallung
zu; das Eigentumsrecht blieb davon unberührt. Diese Taglöhner waren
verpflichtet, im Wald oder in der Landwirtschaft mitzuhelfen. Selbst bei einer
entsprechend erlernten „Profession" (Handwerksberuf) bestritten diese
Leute einen Teil ihres Lebensunterhaltes aus der Landwirtschaft. Durch
weitere Erbgänge oder Verkäufe sind die familiären Bindungen zum Hof oftmals
verlorengegangen.

Erst gegen Ende des 19. Jahrhunderts gingen aus solchen kleineren Gütern
durch Kauf und Teilungen weitere Höfe hervor. Alte Grenzführungen und

Einzelhöfe und kleine Weiler prägten im Harmersbachtal das ursprüngliche
Siedlungsbild (hier: Gewann Langhard, einer der früheren Zehntbezirke)

Aufnahme: Karl-August Lehmann

375


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1989/0375