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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
69. Jahresband.1989
Seite: 418
(PDF, 111 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1989/0418
Das Schauinslandhaus als weiterer Nachbau im Museum

Aufnahme: Landesbildstelle Baden, Karlsruhe

konnte. Nach langwierigem Rechtsstreit zwischen dem Wohnrechtsbesitzer,
dem Ortenaukreis und dem Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald schließen
der Ortenaukreis und der Hofbesitzer am 20. März 1979 einen Vertrag über
den Verkauf und Abbruch des ,,Reesehanselhofs", der u. a. auch gegenüber
dem Wohnrechtsbesitzer bis zum 30. Juni 1980 befristet wurde. Dieser zog
nun in das alte Hofgebäude ein. Auf Bitte des Landkreises Breisgau-
Hochschwarzwald wurde die Vertragsfrist auf 30.6. 1981 verlängert, dabei
aber vom Ortenaukreis angemerkt, daß man auch an einen Nachbau im Museum
denken könne. Im Januar 1980 wollte man die Baugenehmigung für
den Neubau neben dem alten Hof nur erteilen, wenn der Wohnrechtsinhaber
auf sein Recht verzichtet. Dies war aber nach der Meinung des Ortenaukrei-
ses nicht zu realisieren. Er zog daher seine Erklärung zurück, den „Reesehanselhof
' zu erwerben. Der Kultur- und Bildungsausschuß beschloß am
15. Januar 1980, den Planungsauftrag für die Erstellung eines Schauinslandhauses
im Museum zu vergeben, sei es als ein Nachbau oder durch Umsetzen
eines Originals. Im April 1980 gab der Ortenaukreis den Kaufvertrag an
den Hofbesitzer zurück. Das Württembergische Landesmuseum und die
Zentrale Museumsstelle in Tübingen genehmigen einen Nachbau nur, wenn

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